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Beflaggung öffentlicher Gebäude

Regelmäßig werden zu besonderen Anlässen die städtischen öffentlichen Gebäude beflaggt. Das heißt, dass an den Fahnenmasten vor den Gebäuden Flaggen hochgezogen werden. In der Regel sind das die Bundesflagge, die Landesflagge und die Stadtflagge. Am 9. Mai (Europatag) und am Tag der Wahl zum Europäischen Parlament wird die Stadtflagge durch die Europaflagge ersetzt. Eine Beflaggung unterstreicht die Besonderheit einzelner Tage und Anlässe oder erinnert an besondere Anlässe.

Zu folgenden Tagen werden die Flaggen vor öffentlichen Bauten regelmäßig gehisst:

27. Januar                          Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (Halbmast)
01. Mai                             Feiertag der Arbeit
9. Mai Europatag
23. Mai Tag der Verkündung des Grundgesetzes
01. Juni Jahrestag des Inkrafttretens der Niedersächsischen Verfassung
17. Juni Tag des Gedenkens an den Volksaufstand in der ehemaligen DDR
20. Juli Tag zum Gedenken an die Männer und Frauen der deutschen Widerstandsbewegung gegen den Nationalsozialismus
03. Oktober Tag der Deutschen Einheit
am zweiten Sonntag vor dem 1. Advent Volkstrauertag (Halbmast)
an  den Tagen allgemeiner Wahlen  
an den Tagen der Hannover-Messe Cebit  
an den Tagen der Hannover-Messe Industrie  
an den Tagen der Volks- und Schützenfeste
(in der jeweiligen Ortschaft)
 

Weitere Beflaggung wird je nach besonderen Anlässen angeordnet.