Öffentliche Bekanntmachung
Haushaltssatzung der Stadt Laatzen für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Stadt Laatzen in seiner Sitzung am 21.12.2022 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 121.976.100 Euro
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 143.854.200 Euro
1.3 der außerordentlichen Erträge auf 0 Euro
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 Euro
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 116.048.000 Euro
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 131.842.400 Euro
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 2.745.300 Euro
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 58.426.900 Euro
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 55.681.600 Euro
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 7.684.000 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 174.474.900 Euro
- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 197.953.300 Euro
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 55.681.600 Euro festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 91.173.300 Euro festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2023 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 45.000.000 Euro festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind durch eine besondere Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 610 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 610 v. H.
2. Gewerbesteuer 480 v. H.
§ 6
Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten sind Buchungen von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen zur Bildung von Rückstellungen zugelassen. Dabei muss die Deckung gewährleistet sein.
Laatzen, den 21.12.2022
Der Bürgermeister
in Vertretung
gez. Silke Pohl
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 120 Abs. 2, § 119 Abs. 4 und nach § 122 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erforderliche Genehmigung ist durch die Region Hannover – Team Kommunalaufsicht, Wahlen und Kommunale Angelegenheiten – am 23.03.2023 unter dem Aktenzeichen 01.06 11.92.08 wie folgt erteilt worden:
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
§ 3 Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
§ 4 Höchstbetrag der Liquiditätskredite
Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen und der Beteiligungsbericht liegen gemäß
§ 114 Absatz 2 Satz 3 NKomVG bzw. § 151 NKomVG vom 04.04.2023 bis 14.04.2023 zur Einsichtnahme im Dienstgebäude der Stadt Laatzen, Gutenbergstraße 15, 30880 Laatzen, (4.OG, Zimmer 411), öffentlich aus.
Laatzen, den 03.04.2023
STADT LAATZEN
Der Bürgermeister
in Vertretung