Die Hauptverhandlung
→ zu Beginn werden von der Richterin die Personalien abgefragt
→ dann verliest die Staatsanwältin die Anklageschrift
→ im Anschluss wirst du/Sie gefragt, ob das alles so stimmt, es müssen keine Angaben gemacht werden.
Eventuell werden auch noch Zeugen angehört
→ die Richterin prüft, ob im Erziehungsregister bereits ein Eintrag von dir/Ihnen zu finden ist
→ dann trägt die Jugendhilfe im Strafverfahren ihren Bericht vor und macht einen Sanktionsvorschlag
→ danach hält die Staatsanwältin ihr Plädoyer und teilt mit, welche Sanktionen sie für angemessen hält
→ dann erhältst du/Sie das letzte Wort
→ zu guter Letzt prüft und bewertet die Richterin die Sachlage und fällt eine Entscheidung
- ein persönliches Erscheinen ist unbedingt erforderlich, bei Krankheit dringend rechtzeitig das Gericht informieren und ein Attest vorlegen
- pünktlich erscheinen, damit vorher noch mal ein Gespräch mit der Jugendhilfe im Strafverfahren oder dem Rechtsbeistand möglich ist
- nüchtern sein, denn für die Verhandlung ist ein klarer Kopf wichtig
- Handy ausschalten nicht vergessen
- angemessenes Verhalten: nicht dazwischenreden; nicht trinken/essen; kein Kaugummi kauen; Cap/Mütze absetzen