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Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

In Niedersachsen gilt für alle Kommunen (Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise und Region Hannover) seit 2011 ein einheitliches Kommunalverfassungsrecht. Mit dem Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wurden die Vorschriften der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO), der Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO), des Gesetzes über die Region Hannover, des Gesetzes über die Neugliederung des Landkreises und der Stadt Göttingen (Göttingen-Gesetz) und der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Rechtsvorschriften kommunaler Körperschaften (BekVO-Kom) zusammengefasst und zugleich veränderten Anforderungen angepasst. Die bisherigen Kommunalverfassungsgesetze und die BekVO-Kom wurden aufgehoben.

Das NKomVG ist zum Beginn der damaligen Kommunalwahlperiode am 01. November 2011 in Kraft getreten.

Link zum Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz

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