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Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung

Leistungsbeschreibung

Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?

Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.

Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung ( Laatzen )

Damit ein Parkausweis für Schwerbehinderte ausgestellt werden kann, ist der Nachweis über das festgestellte Merkmal "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), das Vorliegen einer beidseitigen Amelie, Phokomelie bzw. einer vergleichbaren Funktionsstörung oder "Bl" (Blind) erforderlich.

Für bestimmte weitere Gruppen schwerbehinderter Menschen, bei denen die vorgenannten Merkmale nicht festgestellt wurden, besteht die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung für die Inanspruchnahme von Parkerleichterungen zu erhalten.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. 

Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung ( Gehrden, Burgwedel, Hemmingen, Wennigsen (Deister), Pattensen, Langenhagen, Lehrte, Laatzen, Seelze, Barsinghausen, Wedemark, Uetze, Neustadt am Rübenberge, Springe, Sehnde, Garbsen, Burgdorf, Isernhagen, Ronnenberg, Wunstorf )

Sie wohnen im Bereich der Stadt Burgdorf, Stadt Burgwedel oder Gemeinde Wennigsen?


Dann ist die untere Verkehrsbehörde der Region Hannover für Sie zuständig.

Sie wohnen in einer anderen Stadt/Gemeinde?

Dann wenden Sie sich an die jeweilige Stadtverwaltung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
  • den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
  • ein aktuelles Lichtbild  

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung ( Laatzen )

Kosten für die Ausstellung des Parkausweises werden nicht erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.

Anträge / Formulare

Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung ( Laatzen )

Was sollte ich noch wissen?

Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.

Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung ( Laatzen )

Die Ausstellung des Parkausweises erfolgt für die Dauer der festgestellten Behinderung, längstens jedoch für fünf Jahre.

© Bürger- und Unternehmensservice Niedersachsen