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Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland

Leistungsbeschreibung

Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

Zuständige Stelle

Sie stellen den Antrag bei dem Standesamt, das den im Ausland eingetretenen Sterbefall in dem von ihm geführten Sterberegister nachbeurkundet hat.

Voraussetzungen

  • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
  • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
    • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
    • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
  • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Sie müssen als Antragssteller Ihre Identität nachweisen (Personalausweis, Reisepass oder Kopie des Ausweisdokumentes)
  • gegebenenfalls ist die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich.

Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland ( Laatzen )
40,-  € Festgebühr für die Nachbeurkundung plus 15,- € für die erste Urkunde 7,50 € jede weitere

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein .

Rechtsbehelf

Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.

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