Das Elterngeld orientiert sich an der Höhe des monatlich verfügbaren bereinigten Nettoeinkommens, welches der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes erzielt hat und welches nach der Geburt wegfällt. Das Elterngeld beträgt mindestens 300,00 Euro und höchstens 1.800,00 Euro im Monat. Bei Bezug von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“), Sozialhilfe oder Kinderzuschlag wird das Elterngeld als Einkommen angerechnet.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, einige kreisangehörige Gemeinden und Städten und der Region Hannover. Hinweise, Erläuterungen und Anträge sowie die für den Wohnort zuständige Elterngeldstelle sind auch auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung erhältlich.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.