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Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung

Leistungsbeschreibung

Tagespflege und Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung. Jedes Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres und bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen individuellen Rechtsanspruch auf ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in der Kindertagespflege oder einer Kindertagesstätte. Jedes Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder. Die örtlichen Träger haben ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen vorzuhalten.

Der Besuch der Kindertagesstätte ist ab dem 3. Geburtstag eines Kindes bis zu seiner Einschulung beitragsfrei.

Der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich und die ergänzenden Handlungsempfehlungen "Sprachbildung und Sprachförderung" und "Die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren" konkretisieren den Bildungsauftrag für den Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder.

Kindertageseinrichtungen ( Laatzen )
Frau Dikbiyik (Krippe und Kindergarten) Kita Brucknerweg, Kita Die Insel, Kita Marktplatz, Kita Würzburger Straße   Telefon: 0511 8205-5309   Frau Gerlach (Krippe und Kindergarten) Familienzentrum, Kita Gleidingen, Kita Sehlwiese   Telefon: 0511 8205-5306   Frau Seemann (Krippe und Kindergarten) Kita An der Masch, Kita Rathausstraße   Telefon: 0511 8205-5308   Frau Stolzenburg (Krippe und Kindergarten) Kita Ahornstraße, Kita Sudewiesenstraße, Kita Wülferoder Straße   Telefon: 0511 8205-5313   Frau Brauns (Hort) Gesamtes Stadtgebiet   Telefon: 0511 8205-5318

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. Dort können Sie sich über die örtlichen Einrichtungen, die Anzahl der Plätze etc. informieren.

Zu allen Fragen der Kinderbetreuung sind außerdem die Kinder- und Familienservicebüros ansprechbar.

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