Als Träger eines Neubaus, Aus- oder Umbaus von Wohnungen, Wohngruppen oder Wohngemeinschaften für Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderungen und hilfe- und pflegebedürftige Menschen können Sie staatliche Fördermittel im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung erhalten. Bauvorhaben für „Betreutes Wohnen“ haben Vorrang. Gefördert werden auch Maßnahmen zur energetischen Modernisierung.
Wer kann eine Förderung erhalten?
Natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften.
Was kann gefördert werden:
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, auf dessen/deren Gebiet Sie das Bauvorhaben planen.