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Ausnahmen von der vorgeschriebenen Mindestbesichtigungsdauer des Versteigerungsguts im Versteigerergewerbe Zulassung

Leistungsbeschreibung

Die Versteigerin/der Versteigerer muss für die Dauer von mindestens 2 Stunden Gelegenheit zur Besichtigung des Versteigerungsguts geben. Die zuständige Stelle kann Ausnahmen zulassen, wenn den bietenden Personen in anderer Weise hinreichend Gelegenheit gegeben wird, das Versteigerungsgut zu beurteilen.

Die alternative Gelegenheit zur Beurteilung des Versteigerungsguts durch die bietenden Personen kann durch Bereitstellung eines Kataloges, der das Versteigerungsgut dokumentiert, erfolgen.

Ausnahmen von der vorgeschriebenen Mindestbesichtigungsdauer des Versteigerungsguts im Versteigerergewerbe Zulassung ( Laatzen )

Die Versteigerin/der Versteigerer muss für die Dauer von mindestens 2 Stunden Gelegenheit zur Besichtigung des Versteigerungsguts geben. Die zuständige Stelle kann Ausnahmen zulassen, wenn den bietenden Personen in anderer Weise hinreichend Gelegenheit gegeben wird, das Versteigerungsgut zu beurteilen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde, in dessen oder deren Zuständigkeitsbereich die Veranstaltung gelegen ist.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Ausnahmen von der vorgeschriebenen Mindestbesichtigungsdauer des Versteigerungsguts im Versteigerergewerbe Zulassung ( Gehrden, Burgwedel, Hemmingen, Wennigsen (Deister), Pattensen, Langenhagen, Lehrte, Laatzen, Seelze, Barsinghausen, Wedemark, Uetze, Neustadt am Rübenberge, Springe, Sehnde, Garbsen, Burgdorf, Isernhagen, Ronnenberg, Wunstorf )

Die Region Hannover ist nur zuständig für Burgwedel, Gehrden, Hemmingen, Pattensen und Wennigsen:
Frau Brodersen, Tel.: +4951161621360
Frau Inschläger, Tel.: +4951161622950

Voraussetzungen

  • nur für eine einzelne Versteigerung
    • bei besonderer Diebstahlgefahr
    • die Schaffung ausreichender Sicherungsmaßnahmen der Versteigerin/dem Versteigerer nicht zugemutet werden kann
      • z.B. bei der Versteigerung einer Vielzahl kleinerer Gegenstände

Ausnahmen von der vorgeschriebenen Mindestbesichtigungsdauer des Versteigerungsguts im Versteigerergewerbe Zulassung ( Laatzen )

nur für eine einzelne Versteigerung

  •  bei besonderer Diebstahlgefahr
  •  die Schaffung ausreichender Sicherungsmaßnahmen kann der Versteigerin/dem Versteigerer nicht zugemutet werden ( z.B. bei der Versteigerung einer
     Vielzahl kleinerer Gegenstände)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ggf. Personalausweis oder Reisepass
  • Versteigerererlaubnis
  • ggf. Anzeige der Versteigerung
  • ggf. Unterlagen, die die "alternative Besichtigung" nachweisen (Kataloge)

Welche Gebühren fallen an?

Ausnahmen von der vorgeschriebenen Mindestbesichtigungsdauer des Versteigerungsguts im Versteigerergewerbe Zulassung ( Laatzen )

Es fallen Gebühren nach Nr. 40.4.2. des Kostentarifs der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) entsprechend des Zeitaufwandes an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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