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Meldebescheinigung Erteilung

Leistungsbeschreibung

Die Meldebehörde stellt auf Antrag eine Meldebescheinigung aus. Mit dieser Bescheinigung können Sie nachweisen, dass Sie an einer bestimmten Anschrift gemeldet sind. Die Meldebescheinigung wird häufig gegenüber Behörden, Arbeitgebern, Banken, Versicherungen oder sonstigen Stellen als Nachweis Ihrer aktuellen Wohnanschrift benötigt.

Die Meldebescheinigung wird grundsätzlich nur der betroffenen Person erteilt. Sie kann schriftlich oder elektronisch beantragt werden.

Inhalt der Meldebescheinigung

Die Meldebescheinigung enthält regelmäßig folgende im Melderegister gespeicherte Daten:

  • Familienname
  • Vornamen (unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens)
  • Doktorgrad
  • Geburtsdatum
  • derzeitige Anschriften mit Kennzeichnung von Haupt- und Nebenwohnung

Erweiterte Meldebescheinigung

Auf Antrag können zusätzlich weitere im Melderegister gespeicherte Daten in die Meldebescheinigung aufgenommen werden, sofern diese für den von Ihnen verfolgten Zweck erforderlich sind.

Eine erweiterte Meldebescheinigung wird häufig verlangt, wenn Daten für Rentenangelegenheiten, Eheschließungen, Nachlassverfahren, Auslandsbehörden oder andere besondere Nachweiszwecke benötigt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Meldebehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Meldebehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.

Voraussetzungen

  • Eine Meldebescheinigung kann persönlich, durch eine bevollmächtigte Person oder, soweit verfügbar, online beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die Meldebehörde die Identität der antragstellenden Person zweifelsfrei feststellen kann.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Die Meldebehörde muss Ihre Identität eindeutig feststellen können.

  • in der Regel gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung gegebenenfalls eine schriftliche Vollmacht sowie ein Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
  • bei Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung gegebenenfalls Angaben zum Verwendungszweck

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

Festbetrag von 9,00 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung

Gebühr

Festbetrag von 7,50 EUR
Meldebescheinigung

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist

Rechtsbehelf

Sollten Sie mit der Entscheidung der Meldebehörde nicht einverstanden sein, steht Ihnen der Rechtsweg offen. Welcher Rechtsbehelf einschlägig ist, hängt von der Art des konkret zu beanstandenden Verwaltungshandelns ab. 

Zudem können Sie sich stets an die zuständige Fachaufsicht wenden. Beachten Sie bitte, dass eine Fachaufsichtsbeschwerde weder die Frist zur Einlegung des einschlägigen Rechtsbehelfs hemmt noch diesen ersetzt.

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Bei einer An- oder Ummeldung wird regelmäßig eine kostenfreie Meldebestätigung über den erfolgten Meldevorgang ausgestellt. Die Ausstellung einer Meldebescheinigung auf Antrag ist hiervon zu unterscheiden und grundsätzlich gebührenpflichtig.

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