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Informationen zum Aufenthalt von Ukrainerinnen und Ukrainern in Laatzen

Alle Informationen finden Sie hier zum Herunterladen.

Achtung: Schutzsuchende aus der Ukraine – Jobcenter wartet auf Anträge! Weitere Informationen finden Sie hier.

Ich habe eine Unterkunft. Was muss ich nun tun? -› Meldepflicht

Für Ukrainerinnen und Ukrainer, die einen biometrischen Reisepass vorlegen können und die aufgrund der Situation bei Verwandten, Freunden oder anderen Unterstützenden wohnen und in einer Erstaufnahmeeinrichtung keinen Asylantrag gestellt oder eine sonstige zugewiesene Unterkunft bezogen haben, gilt eine Meldepflicht bei der Meldebehörde erst nach Ablauf einer Frist von drei Monaten.

Nach Ablauf dieser drei Monate besteht eine gesetzliche Meldeplicht. Die betroffene Person hat sich bei der für sie zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) anzumelden.

Unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung zur Anmeldung gibt es immer die Möglichkeit, sich bereits vor Ablauf von drei Monaten freiwillig anzumelden.

Ich habe eine Unterkunft und benötige Sozialleistungen

Ukrainischer biometrischer Reisepass:

Bitte wenden Sie sich an die Ausländerbehörde der Region Hannover und stellen einen Antrag auf vorübergehenden Schutz (Schutzgesuch). Sie erhalten eine Anlaufbescheinigung. Das Jobcenter bzw. Sozialamt zahlt daraufhin Leistungen.

Ukrainischer Pass

Bitte wenden Sie sich an die Ausländerbehörde der Region Hannover und stellen einen Antrag auf vorübergehenden Schutz (Schutzgesuch). Sie erhalten eine Anlaufbescheinigung. Das Jobcenter bzw. Sozialamt zahlt daraufhin Leistungen.

Ukrainischer Aufenthaltstitel liegt vor

Wenn ein gültiger ukrainischer unbefristeter Aufenthaltstitel vorliegt, wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde der Region Hannover, wo Sie sich registrieren und einen Schutzgesuch erhalten können. Sie erhalten eine Anlaufbescheinigung. Das Jobcenter bzw. Sozialamt zahlt daraufhin Leistungen. 

Bitte wenden Sie sich an die:

Ausländerbehörde der Region Hannover
Team Zuwanderung
Maschstr. 17
30169 Hannover
Tel.: 0511 616-23700
E-Mail:

Soziale Sicherung Stadt Laatzen
Marktplatz 13, 9. Etage
30880 Laatzen
E-Mail:
Geschäftszimmer: Tel.: 0511 8205-5010

Jobcenter
Ich benötige eine Unterkunft

Bitte wenden Sie sich an das Team Soziale Sicherung - Unterbringung.

Unterbringung:
Raum 910
Tel.: 0511 8205-5048
E-Mail:
Für weitere Fragen steht Ihnen der Soziale Dienst zur Seite.
Sozialer Dienst:
Frau Fener                                                            Frau Uster
Raum 902                                                             Raum 902
Telefon: 0511 8205-5034                                      Telefon: 0511 8205-5035
Mobil: (0173) 5161550                                          Mobil: (0152) 53236459
E-Mail                       E-Mail:
Wenn Sie uns nicht persönlich erreichen, dann hinterlassen Sie bitte eine Nachricht und Ihre Kontaktdaten auf der Voicebox. Wir rufen zurück!
Antwort auf grundsätzliche Fragen zum Aufenthalt von Ukrainern in Deutschland:

https://www.bamf.de

https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/themen/auslanderangelegenheiten/ukraine-allgemeine-informationen-und-haufig-gestellte-fragen-208999.html