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Vollsperrung am 18. April

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr setzt die Erhaltungsmaßnahmen auf der Fahrbahn der B 6 in Laatzen (Region Hannover) fort. Konkret wird eine Instandsetzung der Deck- und Binderschicht auf einer Länge von ca. einem Kilometer vorgenommen. Die Sanierungsarbeiten in Fahrtrichtung Norden konnten bereits am 5. April abgeschlossen werden.

Die Arbeiten erstrecken sich auf der B 6 von Höhe Wülferoder Straße bis etwa zur Ausfahrt auf die B 443 in Fahrtrichtung Pattensen.

Vom 18. auf den 19. April wird in der Nacht von 18 Uhr bis 6 Uhr der oben genannte Abschnitt in Fahrtrichtung Süden voll gesperrt. Die Strecke ist tagsüber zu den verkehrsstarken Zeiten frei befahrbar.

Ein Auffahren auf die B 6 vom Messeschnellweg in Fahrtrichtung Süden ist nicht möglich. Die Verkehrsteilnehmenden werden gebeten, auf das nahräumige Straßennetz und die vor- und nachgelagerten Anschlussstellen auszuweichen.
Witterungsbedingte Verzögerungen sind jederzeit möglich.

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bittet alle Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die erforderlichen Maßnahmen und um gegenseitige Rücksichtnahme.

Der Kanalbau in der Peiner Straße wird fortgeführt bis in die Bremer Straße hinein. Danach beginnen die Arbeiten im Straßenbereich zur Wiederherstellung der Decke. Die Baumaßnahme insgesamt wird voraussichtlich bis Ende Mai dauern.

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr plant mittelfristig den Neubau der Leinebrücke im Zuge der B443 bei Koldingen (Region Hannover).

Aus diesem Grund werden zur Vorbereitung der Planung in einem 500m Radius zum Eingriffsort zwischen Koldingen und Rethen bis zum Jahr 2025 vereinzelt Kartierungsarbeiten durchgeführt. Im Sinne des Artenschutzes soll so das Artenspektrum im betroffenen Bereich erfasst werden.
Die Ergebnisse der Untersuchungen fließen unter anderem in die Entscheidung ein, welche ausgleichenden Maßnahmen dabei hinsichtlich des Artenschutzes ergriffen werden müssen.

Eine Begehungserlaubnis für das Betreten der Schutzgebiete liegt von der Unteren Naturschutzbehörde bereits vor.

Für nähere Informationen steht die Landesbehörde jederzeit zur Verfügung.