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Reisepass Ausstellung vorläufig

Leistungsbeschreibung

Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • bisheriger Reisepass
  • Personalausweis
  • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise

Reisepass Ausstellung vorläufig ( Laatzen )
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • ggf. bisheriger Reisepass oder Personalausweis
  • die Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde 
    (falls der bisherige Personalausweis nicht von der Stadt Laatzen ausgestellt wurde)
  • bei Minderjährigen: unterschriebene Einverständniserklärung(en) der/des Sorgeberechtigten und
    deren/dessen Personaldokument(e) als Kopie
    bei nur einer/einem Sorgeberechtigten: Nachweis des alleinigen Sorgerechts, zum Bsp. in Form eines Sorgerechtsnachweises oder einer Negativerklärung des Jugendamts

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

Festbetrag von 26,00 EUR

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Geltungsdauer

1 Jahr

Reisepass Ausstellung vorläufig ( Laatzen )

Passgesetz (PaßG)

Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)

Reisepass Ausstellung vorläufig ( Laatzen )

Die Stellung eines förmlichen Antrags ist nur durch den Antragsteller (ab dem 18. Lebensjahr) bzw. den gesetzlichen Vertreter möglich. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.

Was sollte ich noch wissen?

Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.

Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abgerufen werden.

© Bürger- und Unternehmensservice Niedersachsen