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Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

Leistungsbeschreibung

Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • aktueller Reisepass

Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit ( Laatzen )
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • ggf. bisheriger Reisepass oder Personalausweis
  • die Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde 
    (falls der bisherige Personalausweis nicht von der Stadt Laatzen ausgestellt wurde)

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

Festbetrag von 37,50 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)

Gebühr

Festbetrag von 59,50 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)

Gebühr

Festbetrag von 70,00 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)

Gebühr

Festbetrag von 92,00 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)

Welche Fristen muss ich beachten?

Geltungsdauer

6 Jahre
Antragsteller unter 24 Jahre

Geltungsdauer

10 Jahre
Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre

Rechtsgrundlage

Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit ( Laatzen )

Die Stellung eines förmlichen Antrags ist nur durch den Antragsteller (ab dem 18. Lebensjahr) bzw. den gesetzlichen Vertreter möglich. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.

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