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Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten

Leistungsbeschreibung

Neben einer Änderung des Familiennamens muss bei Änderung folgender Daten ein neuer Reisepass ausgestellt werden:

  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort

Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • bisheriger Reisepass
  • amtlicher Nachweis über die Änderung

Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten ( Laatzen )
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • ggf. bisheriger Reisepass oder Personalausweis
  • die Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde 
    (falls der bisherige Personalausweis nicht von der Stadt Laatzen ausgestellt wurde)
  • bei Minderjährigen: unterschriebene Einverständniserklärung(en) der/des Sorgeberechtigten und
    deren/dessen Personaldokument(e) als Kopie
    bei nur einer/einem Sorgeberechtigten: Nachweis des alleinigen Sorgerechts, zum Bsp. in Form eines Sorgerechtsnachweises oder einer Negativerklärung des Jugendamts
  • amtlicher Nachweis über die Änderung

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

Festbetrag von 37,50 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)

Gebühr

Festbetrag von 59,50 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)

Gebühr

Festbetrag von 70,00 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)

Gebühr

Festbetrag von 92,00 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)

Welche Fristen muss ich beachten?

Geltungsdauer

6 Jahre
Antragsteller/-innen unter 24 Jahre

Geltungsdauer

10 Jahre
Antragsteller/-innen ab einschließlich 24 Jahre

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

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