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Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft

Leistungsbeschreibung

Nach einer Namensänderung bei einer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.

Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • der jetzige Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • Eheurkunde. Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
  • Lebenspartnerschaftsurkunde

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

Festbetrag von 37,50 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)

Gebühr

Festbetrag von 59,50 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)

Gebühr

Festbetrag von 70,00 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)

Gebühr

Festbetrag von 92,00 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)

Welche Fristen muss ich beachten?

Geltungsdauer

10 Jahre
für Antragsteller/-innen über 24 Jahre

Geltungsdauer

6 Jahre
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahre

Was sollte ich noch wissen?

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

Sollte unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft eine Auslandsreise beabsichtigt sein, kann die Ausstellung eines neuen Reisepasses bereits vor der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft beantragt werden; die Aushändigung erfolgt in jedem Falle erst nach der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft und bei Vorliegen der die Namensführung belegenden Unterlagen.

© Bürger- und Unternehmensservice Niedersachsen