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Wohnsitz Ummeldung Statuswechsel

Leistungsbeschreibung

Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland gemeldet und nutzen Sie zwischenzeitlich vorwiegend einen Nebenwohnsitz statt des bisher gemeldeten Hauptwohnsitzes, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese ändert den Status im Melderegister.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der sich der neue Hauptwohnsitz befindet.

Voraussetzungen

  • Verlagerung des Lebensschwerpunktes an einen anderen Wohnsitz

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass aller betroffenen Meldepflichtigen

Wohnsitz Ummeldung Statuswechsel ( Laatzen )
  • Ausweisdokumente, ggf. elektronische Aufenthaltstitel oder Passersatzpapiere
  • ggf. Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bzw. Nachweis über das Aufenthaltsbestimmungsrecht Ihres Kindes
  • für betreute Personen: Betreuerausweis und Ausweisdokument der Betreuerin/des Betreuers
  • Personen, die nicht  selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokument des Vollmachtnehmers

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Anträge / Formulare

Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.

Wohnsitz Ummeldung Statuswechsel ( Laatzen )

Für die Ummeldung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr muss diejenige Person sorgen, in deren Wohnung das Kind oder der Jugendliche einzieht.

Wenn minderjährige Kinder oder Sorgeberechtigte künftig nicht mehr für eine gemeinsame Wohnung gemeldet sind oder wenn die alleinige Wohnung oder Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen Sorgeberechtigten verlegt werden soll, ist das Einverständnis des nicht-mitziehenden Sorgeberechtigten vorab nachzuweisen.

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