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Bibliothek

Leistungsbeschreibung

Öffentliche Bibliotheken sind ein wesentlicher Bestandteil der frei zugänglichen Informations-, Bildungs- und Kulturangebote in unserer Gesellschaft. Sie sind in der Regel kommunale Einrichtungen. Keine anderen Bildungseinrichtungen erreichen einen so hohen Bevölkerungsanteil aller Alters-, Sozial- und Bildungsschichten.

Voraussetzungen:
Notwendig ist ein Benutzerausweis für die Ausleihe in die Lesesäle und nach Hause sowie für die Nutzung von Datenbanken und elektronischen Zeitschriften.

Bibliothek ( Laatzen )

Die Stadtbücherei Laatzen ist ein Informationszentrum und Treffpunkt für alle interessierten Laatzener Bürger und Bürgerinnen unabhängig von Alter, Herkunft und Bildung.

Seit 1996 befindet sich die Stadtbücherei in der 1. Etage des Laatzener Rathauses. Auf 450qm laden mehr als 28.000 Medien zum Stöbern, Schauen und Leihen ein. Vom Pappbilderbuch bis zum Spiegelbestseller, über unterhaltsame Spielfilme, spannende Hörbücher und Konsolenspiele ist für jeden etwas dabei.

An sechs Tagen der Woche haben Sie die Gelegenheit, das umfangreiche Angebot der Stadtbücherei zu nutzen. Rund um die Uhr nutzen können Sie die Auswahl an eMedien, die wir im Rahmen des NBib24-Verbundes anbieten.

er Schwerpunkt unseres Angebots liegt in der Sprach- und Leseförderung von Kindern vom Kleinkindalter bis zur Schulzeit. Wir arbeiten mit KiTas, Schulen und Jugendeinrichtungen zusammen, um unser Angebot abzurunden.

Vor allem aber möchten wir Spaß am Lesen und Freude am Umgang mit Büchern und Medien wecken.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Bibliothek.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten für den Benutzerausweis sind in den einzelnen Bibliotheken unterschiedlich. Besondere Leistungen (Kopien, Reproaufträge, Dokumentlieferung, Nutzung des Bildarchivs, Zugang zum Internet) sind ebenfalls kostenpflichtig.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Leihfristen werden durch die zuständige Stelle festgelegt.

© Bürger- und Unternehmensservice Niedersachsen