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Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Leistungsbeschreibung

Nach einer Namensänderung durch Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.

Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • der jetzige Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • Scheidungsurkunde. Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
  • richterliche Entscheidung über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

Festbetrag von 37,50 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)

Gebühr

Festbetrag von 59,50 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)

Gebühr

Festbetrag von 70,00 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)

Gebühr

Festbetrag von 92,00 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist nicht möglich.

Geltungsdauer

6 Jahre
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren

Geltungsdauer

10 Jahre
für Antragsteller/-innen über 24 Jahre

Was sollte ich noch wissen?

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

© Bürger- und Unternehmensservice Niedersachsen