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Kirchenaustritt Erklärung

Leistungsbeschreibung

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Voraussetzungen

  • vollendetes 14. Lebensjahr
  • Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
    • Die gesetzlich vertretende Person, der die Sorge für die Person zusteht (Eltern, ggfs. ein Elternteil), kann den Kirchenaustritt erklären.
  • Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben
    • Der Austritt kann nicht gegen ihren Willen erklärt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • soweit vorhanden: Taufbescheinigung

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

Festbetrag von 30,00 EUR
Kirchenaustritt

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.

Kirchenaustritt Erklärung ( Laatzen )

Der Kirchenaustritt kann auch vor einem Notar/einer Notarin erklärt werden.
Nach Zugang der Erklärung bei der zuständigen Stelle, wird hierüber eine gebührenpflichtige Bescheinigung erteilt.

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