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Wohnsitz Ummeldung

Leistungsbeschreibung

Bei der Ummeldung eines Wohnsitzes, z. B. auf Grund eines Umzuges, handelt es sich um die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes.

Sofern Sie innerhalb von Deutschland in eine neue Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt umziehen, müssen Sie die Anmeldung bei der zuständigen Stelle des neuen Wohnsitzes vornehmen. Danach wird von der zuständigen Stelle des neuen Wohnortes eine Rückmeldung an die bisher zuständige Stelle ausgelöst. Die Abmeldung wird dort automatisch vorgenommen.

Der Umzug innerhalb der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bzw. dem Wohnungswechsel innerhalb eines Wohnhauses ist der zuständigen Stelle mit einer Frist von 2 Wochen zu melden.

Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren (neuen) Wohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Wohnungsgeberbestätigung
  • ggf. Meldeschein

Wohnsitz Ummeldung ( Laatzen )
  • Ausweisdokumente, ggf. elektronische Aufenthaltstitel oder Passersatzpapiere
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • ggf. Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bzw. Nachweis über das Aufenthaltsbestimmungsrecht Ihres Kindes
  • für betreute Personen: Betreuerausweis und Ausweisdokument der Betreuerin/des Betreuers
  • Personen, die nicht  selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokument des Vollmachtnehmers

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

kostenfrei
Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Woche können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.

Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.

Wohnsitz Ummeldung ( Laatzen )

Für die Ummeldung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr muss diejenige Person sorgen, in deren Wohnung das Kind oder der Jugendliche einzieht.

Wenn minderjährige Kinder oder Sorgeberechtigte künftig nicht mehr für eine gemeinsame Wohnung gemeldet sind oder wenn die alleinige Wohnung oder Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen Sorgeberechtigten verlegt werden soll, ist das Einverständnis des nicht-mitziehenden Sorgeberechtigten vorab nachzuweisen.

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