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Fragen zum Abwasserbescheid

Bei den Abrechnungsbescheiden bestehen grundsätzlich häufige Fragen.

Die meisten Antworten sind im Bescheid enthalten und können den allgemeinen Hinweisen entnommen werden. Zum besseren Verständnis listen wir Ihnen hier die am häufigst gestellten Fragen und Antworten einmal übersichtlich auf.

Warum habe ich einen Schätzungsbescheid erhalten?

In den Fällen, in denen keine oder unvollständige Abrechnungsdaten der enercity AG vorliegen, wurde die Abrechnungsmenge entsprechend der Vorauszahlungsmenge 2018 geschätzt. Dies wird u.a. immer dann der Fall sein, wenn Sie von der enercity AG keine Frischwasserabrechnung für das Jahr 2018 bis zum 31.01.2019 erhalten haben. Sollte Ihnen die Abrechnung danach zugegangen sein, übersenden Sie diese bitte an die Stadt.

Die vorzunehmende Korrektur der Abrechnung erfolgt dann kurzfristig.

Eine Schätzung erfolgt ebenfalls wenn die übermittelten Abrechnungsdaten der enercity AG mehrere Jahre beinhaltet haben.

In diesen Fällen ist vor einer endgültigen Abrechnung noch eine Überprüfung vorzunehmen. Der geänderte Bescheid wird Ihnen demnächst zugehen.

Der von Ihnen angegebene Verbrauchswert stimmt nicht mit meiner von der enercity AG erhaltenen Abrechnung überein.

Sollten die im Abrechnungsbescheide enthaltenen Verbrauchsmengen nicht mit den Ihnen von der enercity AG in Rechnung gestellten bezogenen Frischwassermengen übereinstimmen, übersenden Sie bitte Ihre entsprechende Turnusrechnung der enercity AG, damit in Ihrem eigenen Interesse kurzfristig eine Berichtigung der Abwasserabrechnung vorgenommen werden kann.

Warum ist meine absetzbare Wassermenge nicht in der Berechnung enthalten?

Der Antrag auf Absetzung der absetzbaren Wassermengen für das Jahr 2018 müsste hier bis zum 28.02. (Ausschlussfrist) 2019 eingegangen sein.

Weiterhin müssen die Wassermengen über einen Zwischenzähler mit gültiger Eichung für das Jahr 2018 entnommen worden sein.

Sollten diese Voraussetzungen insgesamt nicht vorgelegen haben, konnte die Wassermengen bei der Abwasserabrechnung keine Berücksichtigung finden.

Sofern die genannten Voraussetzungen jedoch insgesamt erfüllt waren und trotzdem keine Berücksichtigung der absetzbaren Wassermenge erfolgt sein, setzten Sie sich bitte mit der im Bescheid genannten zuständigen Sachbearbeiterin telefonisch in Verbindung.

In diesem Zusammenhang wird nochmal darauf hingewiesen, dass der Zwischenzähler turnusmäßig zum Ablauf der Eichzeit (diese beträgt 6 Jahre) ausgewechselt oder nachgeeicht wird. Eine gesonderte Aufforderung seitens der Stadt Laatzen erfolgt hierzu nicht.

Was ist das für ein Betrag, der am 13.05.2019 fällig ist? Wie errechnet sich der?

Der zum 13.05.2019 fällige Betrag setzt sich zusammen aus dem Nachzahlungs-/Rechnungsbetrag für das Jahr 2018 sowie der anteilmäßigen Erhöhung der Vorauszahlung zum 1. Quartal 2019.

Beispiel: Die Nachzahlung 2018 beläuft sich auf 99,00 € und  die Erhöhung der Vorauszahlung 2019 auf 103,20 €. Zum 13.05. sind dann fällig: 99,00 € für 2018 und  25,80  (¼ von 103,20 €), insgesamt somit 124,80 €.

Wann erhalte ich meine Erstattung?

Guthaben werden erstattet, wenn das bisher fällige Gebühren soll in voller Höhe von Ihnen entrichtet wurde und Ihre Bankverbindung für vorzunehmende Erstattungen hier vorliegt. Sollte dies nicht der Fall sein, teilen Sie diese bitte dem Team Stadtkasse unter der Rufnummer 0511/8205-2107, E-Mail: Team Stadtkasse@Laatzen.de) mit. 

Die Bankverbindung ist falsch, ich habe jetzt ein ganz anderes Konto. Ist meine Mitteilung nicht eingegangen?

Der Vorlauf der Erstellung der Bescheide dauert einige Zeit. Alle Bankverbindungen, die hier nach dem 13.03.2019 eingegangen sind, finden Sie auf den Bescheid noch nicht wieder. Im Normalfall sind diese jedoch nachträglich übernommen worden. Bei Zweifelsfragen wenden sie sich bitte an das Team Stadtkasse unter der Rufnummer 0511/8205-2107, E-Mail: Team .

Ich bin nicht mehr Besitzer des Grundstückes. Warum habe ich einen Bescheid erhalten?

Es kann sein, dass der Eigentumswechsel dem Team Steuern und Abgaben nicht bekannt ist.

Bitte setzen Sie sich zur Klärung hierzu mit der im Bescheid genannten Sachbearbeiterin unter der angegebenen Telefonnummer in Verbindung.