Direkte Unterstützungsangebote der Stadt Laatzen
Die derzeitige Situation der Coronakrise hat weitrechende Folgen, die auch zu wirtschaftlichen Problemen für Unternehmen im Stadtgebiet Laatzen führen können. Aufgrund von Schließungen, einbrechende Absatzzahlen und weiteren Faktoren ist zum Teil die wirtschaftliche Existenz bedroht.
Folgende direkten Unterstützungsangebote kann die Stadt Laatzen geben:
Neuberechnung der Gewerbesteuervorauszahlung
Zur Erleichterung der finanziellen Lage von Unternehmen bietet die Stadt Laatzen die Möglichkeit die Gewerbesteuervorauszahlung neu berechnen zu lassen. Für die Neuberechnung muss dargestellt werden, dass die finanziellen Probleme in direktem Zusammenhang mit der Situation des Coronavirus stehen. Hierfür bedarf es eines Antrags bei den zuständigen Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Laatzen.
Weiter Auskünfte geben:
Frau Kasten 0511 8205-2205
Frau Schwarze 0511 8205-2204
Frau Walter 0511 8205-2206
oder per Mail unter komm.steuern@laatzen.de
Stundung von fälligen Zahlungen
Wenn Sie in den nächsten Tage und Wochen Liquiditätsproblemen auf Grund der Coronakrise haben, können Sie bei der Stadt Laatzen einen Antrag auf Stundung der offenen Forderungen der Stadt Laatzen stellen. Bitte wenden Sie sich in erster Linie an den Bereich der Stadtverwaltung, der die Forderung (Bescheid, Rechnung) erhebt. Sollten Sie bereits Zahlungserinnerungen oder Mahnungen bekommen haben, wenden Sie sich bitte direkt an den darauf angegebenen Ansprechpartner. Den Antrag auf Stundung von fälligen Zahlungen können Sie in formlos, schriftlich mit Ihren Daten und der Antragsbegründung an die oben genannten Kolleginnen senden. Die Stadtverwaltung wird während der Coronakrise Stundungsanträge, die auf die aktuelle Situation zurück zu führen sind, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten wohlwollend prüfen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Corona-Informationsseite des Wirtschaftsförderung Laatzen.