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Fragen und Antworten zum Jahresanfangsbescheid

Die meisten Informationen sind im Bescheid enthalten und können den allgemeinen Hinweisen entnommen werden. Zum besseren Verständnis listen wir Ihnen hier die am häufigst gestellten Fragen und Antworten einmal übersichtlich auf.

Wie setzt sich die von mir zu zahlende Grundsteuer zusammen?

Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird. Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks, ist dafür Grundsteuer zu zahlen.

Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Grundlage für den Grundsteuerbescheid bildet in den alten Ländern der vom Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz festgestellte Einheitswert nach den Wertverhältnissen von 1964 und in den neuen Ländern der vom Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz ermittelte Einheitswert nach den Wertverhältnissen 1935. Diese Werte stellen wiederum die Grundlage für den Grundsteuermessbetrag dar, den ebenfalls das Finanzamt ermittelt und durch einen Bescheid festsetzt. Die Gemeinde wendet den durch die Satzung festgelegten Hebesatz (aktuell für die Stadt Laatzen: 600 v. H.) für das Kalenderjahr auf den Steuermessbetrag an, in dem der Steuermessbetrag mit dem Hebesatz multipliziert wird. Daraus ergibt sich die zu entrichtende Grundsteuer.

Sollten Sie Fragen zur Feststellung der Einheitswerte oder zur Festsetzung und Zerlegung der Steuermessbeträge haben, wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.

Ich habe meine Wohnung/mein Haus verkauft. Warum erhalte ich einen neuen Bescheid?

Wenn Sie einen Grundbesitzabgabenbescheid erhalten haben, obwohl Sie nicht mehr Eigentümer der Wohnung/des Hauses sind, liegt der Stadt Laatzen der entsprechende Grundsteuermessbescheid entweder noch nicht vor oder die Bearbeitung steht noch aus. In diesem Fall erhalten Sie zeitnah einen Bescheid.

Die Grundsteuerfestsetzung erfolgt jährlich nach den Verhältnissen zu Beginn eines Kalenderjahres. Änderungen während des Kalenderjahres (Eigentumswechsel) wirken sich erst für die Grundsteuer des nächsten Jahres aus.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Neueigentümer schon vor Erhalt eines neuen Grundsteuermessbescheides die Grundsteuer und Gebühren übernehmen kann. Dazu müssen sich die neuen Eigentümer schriftlich bereit erklären, die Grundsteuer und Gebühren ab Eigentumsübergang zu tragen.

Unter „Formulare“ finden Sie die entsprechende Einverständniserklärung, die vom alten und vom neuen Eigentümer auszufüllen sind.

Wenn die Einverständniserklärung nicht eingereicht wird, erfolgt die Zurechnung nach Eingang des Grundsteuermessbescheides vom Finanzamt.

Für die Abwasser- und Oberflächenentwässerungsgebühren geht die Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalenderjahrvierteljahres auf den neuen Eigentümer über. Hinsichtlich der Straßenreinigungsgebühren geht die Gebührenpflicht mit Beginn des nächsten Monats auf den neuen Eigentümer über.

Die Verpflichtung zur Zahlung der Gebühren ergibt sich aus den Satzungen der Stadt Laatzen (Satzung über die Erhebung der Abgaben für die Abwasserbeseitigung der Stadt Laatzen und die Satzung über die Straßenreinigung und die Gebühren für die Straßenreinigung in der Stadt Laatzen). Diese können Sie unter www.laatzen.de (Ortsrecht) einsehen.

Warum habe ich keinen Grundbesitzabgabenbescheid erhalten?

Sollten Sie keinen Grundbesitzabgabenbescheid erhalten haben, obwohl Sie steuer- und zahlungspflichtig sind, haben sich keine Änderungen ergeben und Ihr zuletzt zugestellter Bescheid gilt auch für die Folgejahre bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides.

Warum ist meine bereits gemeldete absetzbare Wassermenge nicht in dem Abwasserbescheid enthalten?

Die Abrechnung der gemeldeten absetzbaren Wassermengen für das Kalenderjahr 2020 erfolgt im Rahmen der Abwasserabrechnung im Frühjahr 2021.

In dem Abwasserbescheid vom 07.01.2021 sind zunächst nur die Vorauszahlungen zu entnehmen, die aufgrund der Gebührenerhöhung zum 01.01.2021 auf 2,18 €/m³ resultieren.

Meine Anschrift hat sich geändert und mein Bescheid wurde nicht korrekt zugestellt.

Ihre Adressänderungen oder sonstige Rückfragen können Sie uns gerne per E-Mail an komm.steuern@laatzen.de mitteilen.

Die Bankverbindung ist falsch. Ist meine Mitteilung über die Änderung nicht eingegangen, bzw. wo kann ich meine neue Bankverbindung mitteilen?

Der Vorlauf der Erstellung der Bescheide dauert einige Zeit. Alle Bankverbindungen die nach dem 04.12.2020 eingegangen sind, sind nicht auf dem Bescheid zu entnehmen. Im Normalfall sind diese jedoch nachträglich übernommen worden.

Möchten Sie Ihre neue Bankverbindung mitteilen oder ein SEPA-Lastschriftmandant einrichten, können Sie das entsprechende Formular verwenden. Dies finden Sie unter Team Stadtkasse.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das Team Stadtkasse (Tel. 0511 8205-2107, E-Mail: Stadtkasse@laatzen.de)

Fragen zur Zahlungsabwicklung und Abbuchung Ihrer Beiträge

Nähere Auskünfte zur Zahlungsabwicklung (z. B. Kontoauszüge, Nachzahlungen, Erstattungen) und Abbuchungen der Beiträge erhalten Sie beim Team Stadtkasse (Tel. 0511 8205-2107, E-Mail: Stadtkasse@laatzen.de)