zur Schlagwortwolke
Blick über weiße Blütendolden auf einer Wiese und eine Baumreihe in der Leinemasch.

Landschaftsplan

Natur und Landschaft sind aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen, so sieht es die in Rio de Janeiro 1992 verabschiedete Agenda 21 für eine nachhaltige Entwicklung vor.

Ziel des Landschaftsplanes ist es, die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege, für das gesamte Gemeindegebiet darzustellen. Der Landschaftsplan liefert u.a. ein Handlungskonzept zur Koordination der erforderlichen Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie auch für evtl. Kompensationsmaßnahmen im Zusammenhang mit möglichen Eingriffen sowohl seitens der Gemeinde, als auch seitens anderer Planungsträger. Die anzusprechenden Aspekte sind neben dem Arten- und Biotopschutz die Naturgüter Boden, Wasser, Klima/Luft und die Voraussetzung für das Landschaftserleben.

Der Landschaftsplan besitzt gutachtlichen Charakter, das heißt, er stellt die fachlichen Erfordernisse des Naturschutzes und der Landschaftspflege unabgestimmt mit anderen Belangen dar und besitzt für sich allein keinerlei rechtliche Verbindlichkeit. Nach Abwägung mit anderen, vor allem städtebaulichen Belangen sollen seine Ergebnisse in die Bauleitplanung, hier vor allem in den Flächennutzungsplan einfließen.

Der vorliegende Landschaftsplan der Stadt Laatzen (Juni 2011) ist eine Fortschreibung des „Landschaftsplans Laatzen - von 1994 (PÖU 1994). Die Fortschreibung erfolgt für die Schutzgüter Arten und Biotope und Landschaftsbild bzw. naturbezogene Erholung. Die Schutzgüter Boden / Wasser und Klima / Luft wurden kritisch überarbeitet und dabei an aktuelle Daten angepasst (z.B. digitale BÜK50). Das Plangebiet umfasst das gesamte Stadtgebiet mit besonderem Augenmerk auf die außerhalb der zusammenhängenden Bebauung gelegenen Bereiche.