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Luftaufnahme von Laatzen-Mitte

Ausgleichsbeträge

Die Sanierungsmaßnahme ‘‘Laatzen - Mitte wird top‘‘ trägt zu einer nachhaltig verbesserten Wohn- und Lebensqualität in Laatzen bei und beeinflusst dadurch die Wertsteigerung der Grundstücke in diesem Gebiet. Im Baugesetzbuch wurde aus diesem Grund die Regelung formuliert, dass Grundstückseigentümer in Sanierungsgebieten einen Ausgleichsbetrag für die sanierungsbedingte Bodenwertsteigerung zu entrichten haben. Dieser entspricht der Wertsteigerung des Grund und Bodens, der durch die Sanierungsmaßnahme entstanden ist. Im Gegenzug sind Grundstückseigentümer in Sanierungsgebieten von der Zahlung der Straßenausbaubeiträge befreit.

Die Stadt Laatzen bereitet derzeit ein Verfahren zu vorzeitigen, freiwilligen Ablösevereinbarungen der Ausgleichsbeträge vor.

Weitere Informationen werden folgen.