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Information-Beratung-Hilfe

Jedes Kind muss die Möglichkeit haben, gewaltfrei und gesund aufzuwachsen.

Sollten Sie in Ihrer Umgebung einen Fall von Kindeswohlgefährdung oder Vernachlässigung bemerken, wenden Sie sich an den Allgemeinen Sozialdienst (ASD) der Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Laatzen.

Beratungen für Fachkräfte

Beratung bei Kindeswohlgefährdung durch eine Kinderschutzfachkraft (insoweit erfahrene Fachkraft)

Bei Hinweisen auf Misshandlung, Vernachlässigung, sexuellen Missbrauch oder andere Formen von Kindeswohlgefährdung gehört es zu den Aufgaben von Fachkräften in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen und -diensten sowie von öffentlich  Kindertageseinrichtungen zunächst eine eigene Gefährdungseinschätzung vorzunehmen.

Dies geschieht innerhalb der Einrichtung oder Institution gemeinsam im Team, mit Vorgesetzten, Kollegen und in Zusammenarbeit mit einer im Kinderschutz erfahrenen Fachkraft. Diese Fachkraft kann auch extern hinzugezogen werden, wenn eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ in der Einrichtung bzw. beim Träger nicht zur Verfügung steht. Bei Bedarf sind im Rahmen der eigenen Aufgaben und Möglichkeiten dem Kind und der Familie die entsprechenden Hilfen anzubieten bzw. zu vermitteln. § 8a SGB VIII

Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung, zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte, Lehrerinnen und Lehrer, die im  § 4KKG geregelt sind, haben einen Anspruch auf Beratung nach Paragraf 8b SGB VIII und die Befugnis bei nicht abwendbarer Kindeswohlgefährdung Informationen an das Jugendamt zu übermitteln.

Alle Personen, die im beruflichen Kontakt zu Kinden und Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung der Kindeswohlgefährdung ebenfalls einen Anspruch auf Beratung nach Paragraf 8b SGB VIII. 

Insoweiterfahrene Kinderschutzfachfrau der Stadt Laatzen

Angelika Bolte und Anne Hencke-Willeke

Kinderschutz -Tellefonnummer: 0511 8205 5005

 

Kinderschutz Zentrum Hannover

Kinderschutz Zentrum Hannover 

Echstraße 23

30159 Hannover

Tel. 0511 374 34 78

E-Mail. info@ksz-hannover.de

Kinderschutzambulanz der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH)

Kinderschutzambulanz

Das Institut für Rechtsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover bietet mit dem „Projekt Kinderschutz“ niedergelassenen, klinisch tätigen und im Öffentlichen Gesundheitsdienst beschäftigten Ärztinnen und Ärzten  – unabhängig von einer Strafanzeige – eine fachlich fundierte Beratung und qualifizierte medizinische Diagnostik bei vermuteter Kindesmisshandlung und bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch.

Tel. 0511 532-5533

E-Mail. rechtsmedizin.kinderschutz@mh-hannover.de

Medizinische Kinderschutzhotlinie

Medizinische Kinderschutzhotline (bundesweit) 0800 19 210 00

Die „Medizinische Kinderschutzhotline“ ist ein vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördertes, bundesweites, kostenfreies und 24 Stunden erreichbares telefonisches Beratungsangebot für Angehörige der Heilberufe bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Kindesmissbrauch. Die Hotline steht seit dem 1. Januar auch Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Familiengerichte zur Verfügung. Die Laufzeit wurde seitens des BMFSFJ bis 2024 verlängert.

Weitere Beratungstellen im Kinderschutz 

Rat und Hilfe im Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche - Kinderschutz in Niedersachsen

Früh Beratung, Familien-, Paar- und Lebensberatung

Frühe Hilfen