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Statue einer Justizia vor einem blauen Himmel.

Die Hauptverhandlung

→ zu Beginn werden von der Richterin die Personalien abgefragt

→ dann verliest die Staatsanwältin die Anklageschrift

→ im Anschluss wirst du/Sie gefragt, ob das alles so stimmt, es müssen keine Angaben gemacht werden.
    Eventuell werden auch noch Zeugen angehört

→ die Richterin prüft, ob im Erziehungsregister bereits ein Eintrag von dir/Ihnen zu finden ist

→ dann trägt die Jugendhilfe im Strafverfahren ihren Bericht vor und macht einen Sanktionsvorschlag

→ danach hält die Staatsanwältin ihr Plädoyer und teilt mit, welche Sanktionen sie für angemessen hält

→ dann erhältst du/Sie das letzte Wort

→ zu guter Letzt prüft und bewertet die Richterin die Sachlage und fällt eine Entscheidung

Gut zu wissen…
  • ein persönliches Erscheinen ist unbedingt erforderlich, bei Krankheit dringend rechtzeitig das Gericht informieren und ein Attest vorlegen
  • pünktlich erscheinen, damit vorher noch mal ein Gespräch mit der Jugendhilfe im Strafverfahren oder dem Rechtsbeistand möglich ist
  • nüchtern sein, denn für die Verhandlung ist ein klarer Kopf wichtig
  • Handy ausschalten nicht vergessen
  • angemessenes Verhalten: nicht dazwischenreden; nicht trinken/essen; kein Kaugummi kauen; Cap/Mütze absetzen
Bei Fragen vor und nach der Hauptverhandlung ist die Jugendhilfe im Strafverfahren für dich/Sie da