Darum Laatzen
Wir bei der Stadt Laatzen arbeiten kontinuierlich daran ein noch attraktiverer Arbeitgeber zu sein. Aus diesem Grunde überarbeiten und erweitern wir ständig unser Portfolio an Mitarbeiterangeboten.
Wir bieten…
1. Entgeltumwandlung
Die Entgeltumwandlung ist eine staatlich geförderte Form der betrieblichen Altersvorsorge, bei der ein Teil des Arbeitsentgelts verwendet wird. Die staatliche Förderung erfolgt durch Steuer- und Sozialabgabenfreiheit des umgewandelten Entgeltanteils.
2. Jahressonderzahlung
Tarifbeschäftigte der Stadt Laatzen, die am 1. Dezember eines Jahres im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung, die mit dem Novembergehalt ausgezahlt wird (§ 20, Abs. 1 TVöD).
3. Leistungsorientierte Bezahlung (LOB)
Die Stadt Laatzen hat ein leistungsorientiertes Anreizsystem für ihre Mitarbeitenden geschaffen. Bei der leistungsorientierten Bezahlung (LOB) handelt es sich um eine Leistungsprämie, die auf Grundlage einer Zielvereinbarung als Einmalzahlung gewährt wird. Grundlage für die Zahlung ist eine entsprechende Dienstvereinbarung.
4. Vermögenswirksame Leistungen (VL)
Die Stadt Laatzen bezuschusst den Spargedanken der Mitarbeitenden mit der Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen (VL gemäß TVöD , TV-L (§ 23) und TVA-L BBiG (§ 15) und VL gemäß VermLG (§ 1 und 2))
5. Zusatzversorgung
Die Berechnung und Auszahlung der tariflichen Zusatzversorgung („Betriebsrente“) ist der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover (ZVK) übertragen worden. Ein Anspruch besteht vergleichbar der gesetzlichen Rentenversicherung nach fünf Beitragsjahren. Die Beiträge werden durch die Stadt Laatzen entrichtet, auf die Tarifbeschäftigten entfällt gegebenenfalls eine anteilige Versteuerung der Beiträge.
…und darüber hinaus…
1. Arbeitsplatz
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rathauses der Stadt Laatzen arbeiten i.d.R. in Einzel- bzw. maximal in einem Zweierbüro. Die Büros sind mit modernem technischem IT-Equipment ausgestattet.
2. Arbeits-und Gesundheitsschutz
Der Stadt Laatzen liegt der Schutz der Mitarbeitenden vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen besonders am Herzen. Das angestrebte Ziel ist die Verhütung von Arbeitsunfällen und der Schutz der Gesundheit der Mitarbeitenden. Die gesetzliche Grundlage bildet das Arbeitssicherheitsgesetz.
Im Bereich der Prävention werden neben Gesundheitstagen und themenspezifischen Workshops auch regelmäßig Erste Hilfe Kurse angeboten. Der betriebsärztliche Dienst deckt sämtliche Pflicht- und Angebotsuntersuchungen (z.B. Bildschirmarbeitsplatzbrillen) ab.
Über das betriebliche Eingliederungsmanagement bietet die Stadt Laatzen Unterstützung für Mitarbeitende an, die längerfristig arbeitsunfähig erkrankt waren. Es wird gemeinsam nach individuellen Lösungen gesucht, zukünftig durch Arbeitsplatzumgestaltungen etc. Arbeitsunfähigkeiten vorzubeugen.
Derzeit wird ein Betriebliches Gesundheitsmanagement eingeführt. Dies hat zum Ziel, zukunftsfähige Prozesse zur Schaffung und Erhaltung gesunder Arbeitsplätze und -bedingungen zu erarbeiten sowie nachhaltig zu implementieren.
3. Betriebsausflug
Eine Arbeitsgruppe, die sich aus Mitarbeitenden der Stadt Laatzen gebildet hat, organisiert für alle Mitarbeitende einen jährlichen Betriebsausflug. Dieser findet immer am Mittwoch vor Himmelfahrt mit wechselnden Zielen statt. Am Zielort gibt es die unterschiedlichsten sportlichen oder kulturellen Angebote. Der Tag klingt mit einer gemeinsamen Betriebsfeier aus. Dieses Angebot wird bereits über viele Jahre sehr positiv angenommen.
4. Betriebssport und mobile Massage
Betriebssportangebote sind bei der Stadt Laatzen etabliert. So trifft sich beispielsweise wöchentlich eine Laufgruppe zum gemeinsamen Lauftraining. Die Teilnahme an Laufveranstaltungen, wie z.B. der Leinelauf oder der Behördenmarathon oder andere Marathons fördert den Teamgeist und das Miteinander.
Einmal wöchentlich besteht die Möglichkeit, eine mobile Massage zu buchen. Darüber hinaus können die Mitarbeitenden vergünstigt das aquaLaatzium besuchen.
5. Personalentwicklung
- Fort- und Weiterbildung
Wissen ist Macht. Aus diesem Grunde fördert die Stadt Laatzen die Fort- und Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden. Fortbildungsbedarfe, wie beispielsweise die Teilnahme an Seminaren, werden durch die jeweilige Führungskraft ermittelt und eingeplant. - Mentoring
Als Baustein der Führungskräfteentwicklung hat die Stadt Laatzen ein Mentoring-Programm ins Leben gerufen. Dabei handelt es sich um einen Prozess, in dem eine erfahrene Führungskraft, die Mentorin/der Mentor, die berufliche und persönliche Entwicklung einer anderen, weniger erfahrenen Führungskraft, der/dem Mentee, durch beratende Gespräche und konkrete Hilfestellungen unterstützt. -
Leitbild und Führungsleitlinien
Wir stehen für Service, Dienstleistungen an den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt und für ein menschliches Miteinander. Unsere Werte sind die Grundlage für unsere Führungskultur. Sie bilden den Maßstab für den Umgang mit unseren Mitarbeitenden. Unser Leitbild und Führungsleitlinien
- Mitarbeiteraustausch-Programm
6. Sonderurlaub/Sabbatjahr
- Sonderurlaub
Für besondere Anlässe, wie beispielsweise die Geburt des Kindes oder das Dienstjubiläum, gewährt die Stadt Laatzen einen Sonderurlaubstag.
Möchten Sie sich über dem gesetzlichen Anspruch der Elternzeit hinaus weiterhin Vollzeit um Ihr Kind kümmern oder träumen Sie schon lange von einer Weltreise? Dann gewährt die Stadt Laatzen in begründeten Fällen mindestens einjährige Sonderurlaube ohne Entgeltfortzahlung. - Sabbatjahr
Das Sabbatjahr ist eine, originär aus dem öffentlichen Dienst stammende, Form des Sonderurlaubs. Dabei ist es sowohl angestellten als auch verbeamteten Mitarbeitenden des Öffentlichen Dienstes möglich, die unterschiedlichsten Freistellungsangebote zu nutzen. Das Sabbatjahr bei der Stadt Laatzen wird klassischerweise in eine Anspar- oder Arbeitsphase und eine Freistellungsphase unterteilt. Wie lange diese Phasen jeweils dauern, ist unterschiedlich geregelt und wird individuell vereinbart.
7. Supervision, Coaching
Wir bieten über einen externen Dienstleister Supervisionen, Coaching (Einzeln oder im Team), Schulungen zu unterschiedlichen Themen an.
8. Urlaub
Alle Tarifbeschäftigten sowie Beamtinnen und Beamte (mit Ausnahme der Beamtinnen und Beamten auf Widerruf) haben unabhängig von ihrem Alter einen jährlichen Erholungsurlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen.
9. Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist heutzutage ein wichtiger Faktor für die Mitarbeiterzufriedenheit. Aus diesem Grund sieht sich die Stadt Laatzen in der Verantwortung die Vereinbarkeit durch unterschiedliche Maßnahmen herzustellen.
- Gleichstellungsplan
Im Jahr 2016 hat die Stadt Laatzen ihren ersten Gleichstellungsplan entwickelt. Hier finden Sie den aktuellen Gleichstellungsplan. - Flexible Arbeitszeit
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, montags bis freitags innerhalb des Arbeitszeitrahmens von 06:00 Uhr bis 21:00 Uhr zu arbeiten- maßgebend sind die dienstlichen Rahmenbedingungen. In den meisten Teams arbeiten wir im Rahmen dieses flexiblen Arbeitszeitmodells, ohne Kernzeit. In den Teams hingegen, in denen aufgrund zu gewährleistender Öffnungszeiten etwas weniger flexiblere Arbeitszeitmodelle bestehen, wird dennoch so weit wie möglich Rücksicht auf individuelle Wünsche genommen.
Sollten Sie aufgrund von kurzzeitigem, erhöhtem Arbeitsaufkommen Mehrarbeit angehäuft haben, können diese Stunden als Gleittage (Zeitausgleiche) an mehreren zusammenhängenden Arbeitstagen genommen werden. - Mobile Arbeit
Unter bestimmten Voraussetzungen können die Mitarbeitenden der Stadt Laatzen im Rahmen der mobilen Arbeit tätig sein. Dafür werden IT-seitig alle nötigen Rahmenbedingungen geschaffen, um sich außerhalb der Dienststelle in das Netzwerk einzuwählen. - Teilzeit
Teilzeitangebote sind ein wesentlicher Faktor für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Aus diesem Grund wird die Ermöglichung von Teilzeitbeschäftigungen bei der Stadt Laatzen gefördert und im hohen Maß gelebt. Derzeit arbeiten über 40 % der Mitarbeitenden in über 80 Arbeitszeitmodellen in Teilzeit. - Ferienbetreuung für Schulkinder
In den Oster-, Sommer- und Herbstferien bietet die Stadt Laatzen eine Möglichkeit zur Ferienbetreuung von Kindern zwischen 6 und 12 Jahren an. Dabei betreuen die Mitarbeitenden des Jugendzentrums die Kinder montags bis freitags von 8 bis 14 Uhr.
10. Vielfalt
Die Stadt Laatzen strebt an, dass sich die Vielfalt der Bevölkerung auch in der Stadtverwaltung abbildet. Wir erkennen damit Vielfalt als Teil unserer Unternehmenskultur an und sind bestrebt, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das Frauen und Männern unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Orientierung gleiche Chancen bietet.