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Soziale Sicherung

Vielfältige Hilfen des Sozialamts Laatzen

Das Team Soziale Sicherung ist das Sozialamt der Stadt Laatzen und ist ein Team im Fachbereich Soziales.

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie die Hilfe zur Pflege ambulant und stationären Einrichtungen ist das Sozialgesetzbuch Zwölf (SGB XII). Grundlegend sollen die Leistungen des SGB XII hilfebedürftigen Menschen das Existenzminimum sichern.

Persönlich im Rathaus Marktplatz 13, 30880 Laatzen, 2. OG, sowie telefonisch erreichbar sind die Mitarbeitenden des Sozialamts (Team Soziale Sicherung) der Stadt Laatzen
montags - donnerstags von 08:00 - 16:00 Uhr
und freitags von 08:00 - 13:30 Uhr
Bitte vereinbaren Sie für eine persönliche Vorsprache immer vorab einen Termin unter 0511 8205-5803.
E-Mails mit Unterlagen, Terminanfragen oder sonstigen Anliegen schicken Sie bitte an

Bitte sprechen Sie uns an! Die Mitarbeitenden des Sozialamts beraten Sie gern bei Fragen zu Ihren individuellen Leistungsansprüchen oder bei allgemeinen Fragen zu sozialen Leistungen.

FAQ

Frage: Ich möchte einen Antrag auf Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt stellen. An wen kann ich mich wenden?

Antwort: Für Antragsunterlagen oder Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte telefonisch an das Team Soziale Sicherung unter der Telefonnummer 0511 8205-5803 oder per Mail an
Frage: Zu welchen Zeiten kann ich im Team Soziale Sicherung jemanden erreichen?

Antwort: Für eine persönliche Vorsprache vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch oder per Mail einen Termin unter 0511 8205-5803 oder .

In der Zeit von montags bis donnerstags von 08:00 -16:00 Uhr und freitags von 08:00 - 13:30 Uhr ist das Team Soziale Sicherung sowohl persönlich als auch telefonisch erreichbar.
Frage: Wo kann ich Unterlagen abgeben? Brauche ich für die Abgabe von Unterlagen einen Termin?

Antwort: Unterlagen können postalisch übermittelt werden an Team Soziale Sicherung, Marktplatz 13, 30880 Laatzen. Bitte vermerkten Sie auf den Unterlagen Ihren Namen und das Aktenzeichen (wenn bekannt). Sie können Unterlagen in der Zeit von 08:00 -14:00 Uhr auch persönlich im Rathaus Laatzen, Marktplatz 13, 2. Etage abgeben oder in den Briefkasten in der 2. Etage einwerfen.

Bitte reichen Sie nach Möglichkeit nur Kopien ein. Wenn Sie Originale einreichen, dann schicken wir Ihnen diese nach Kopie auch postalisch zurück. Der Postversand erfolgt dabei auf Ihr Risiko. Eine Haftung für einen Verlust der Unterlagen auf dem Postweg wird nicht übernommen.

Sie können Unterlagen auch vor Ort kopieren lassen. Für einen persönlichen Termin zur Abgabe oder Kopie von Unterlagen vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin unter der Nummer 0511 8205-5803 oder per Mail an .
Frage: Mein Nachbar oder eine mir bekannte Person kommt zu Hause allein nicht mehr allein klar oder benötigt Unterstützung. Ich weiß nicht, wie ich helfen soll und ob nicht ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII bestehen könnte. An wen kann ich mich wenden?

Antwort: Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen telefonisch an das Seniorenbüro im Stadthaus unter der Telefonnummer 0511 8205-5902 oder 5904 oder auch an das Team Soziale Sicherung unter der Telefonnummer 0511 8205-5803.
Frage: Ich bekomme Leistungen nach dem SGB XII oder AsylbLG von der Stadt Laatzen. Haben meine Kinder einen Anspruch auf die Leistungen für Bildung und Teilhabe?

Antwort: Ja, Leistungsberechtigte nach dem SGB XII, AsylbLG und Wohngeld haben einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Im Rahmen der Leistungsgewährung wird die Antragsberechtigung für BUT direkt von der Stadt Laatzen an die Region Hannover übersandt. Von der Region Hannover erhalten Sie dann eine BUT-Berechtigung, befristet auf den Zeitraum der Laufzeit des aktuellen Leistungsbescheids. Für Hilfe und Unterstützung oder Rückfragen zum Thema BUT-Leistungen wenden Sie sich gern auch an die BUT-Beratung unter der Telefonnummer 0511 8205-5723 oder per Mail an  oder schauen Sie auch auf der Webseite unter https://www.laatzen.de/de/bildung-und-teilhabe.html
Frage: Meine Mutter oder mein Vater ist in Kurzzeitpflege oder kann nicht länger zu Hause gepflegt werden und soll in ein Pflegeheim. Die Kosten können allein durch die Pflegekasse oder aus vorhandenem Einkommen und /oder Vermögen nicht gedeckt werden. An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe oder einen Antrag stellen möchte?

Antwort: Ungedeckte Heimkosten können im Rahmen der stationären Hilfe zur Pflege übernommen werden. Für Fragen und Antragsunterlagen wenden Sie sich bitte an das Team Soziale Sicherung unter der Telefonnummer 0511 8205-5830 oder 5831 oder per Mail an .
Frage: Ich arbeite, aber mein Erwerbseinkommen reicht nicht aus, um den Lebensunterhalt für mich und meine Familie zu decken. An wen kann ich mich wenden?

Antwort: Für die Klärung der Zuständigkeit wird ein persönliches Gespräch mit einem Mitarbeitenden empfohlen. Bitte wenden Sie sich telefonisch an 0511 8205-5803. Allgemein liegt die Zuständigkeit für existenzsichernde Leistungen bei Personen, die die Altersgrenze noch nicht erreicht haben und nicht dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, beim Jobcenter der Region Hannover. Bitte wenden Sie sich dazu an das zuständige Jobcenter, um prüfen zu lassen, ob ggf. ein Anspruch auf Bürgergeld besteht. https://www.jobcenter-region-hannover.de/

Es könnte auch ein Wohngeldanspruch in Betracht kommen. Informationen zum Wohngeld erhalten Sie hier: https://www.laatzen.de/de/wohngeld-unterhaltsvorschuss-und-elterngeld.html.

Für weitere Fragen zum Wohngeld wenden Sie sich bitte an  oder telefonisch an 0511 8205-5701.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren Sie gern individuell und umfassend, telefonisch oder persönlich, über Ihre Leistungsansprüche und Möglichkeiten und darüber welche Unterlagen für die Bearbeitung Ihres Anliegens benötigt werden. Wir haben keine festen Sprech- oder Öffnungszeiten. Bitte vereinbaren Sie für persönliche Vorsprachen immer vorab einen Termin.