zur Schlagwortwolke

Öffentliche Bekanntmachung

19. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Abgaben für die Abwasserbeseitigung der Stadt Laatzen ( Abwasserbeseitigungsabgabensatzung )

Aufgrund der §§ 10, 11, 13, 30, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Juni 2023 (Nds. GVBl. S. 111), der §§ 2, 5, 6 und 8 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung vom 20.04.2017 (Nds. GVBl. S. 121), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22.09.2022 (Nds. GVBl. S. 589), § 96a des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) in der Fassung vom 19. Februar 2010 (Nds. GVBl. S. 64), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. September 2022 (Nds. GVBl. S. 578) in Verbindung mit § 5 NKAG und des § 6 Abs. 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz i. d. F. vom 24.03.1989 (Nds. GVBl. S. 69) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16.12.2021 (Nds. GVBl. S. 911) hat der Rat der Stadt Laatzen in seiner Sitzung am 23.11.2023 folgende Satzung beschlossen.

Artikel 1

Die Satzung über die Erhebung der Abgaben für die Abwasserbeseitigung der
Stadt Laatzen ( Abwasserbeseitigungsabgabensatzung ) vom 20.06.1996 wird wie folgt geändert:

1.)  In § 17 Gebührensätze wird Ziffer 1 wie folgt geändert:

„1. Die Abwassergebühr beträgt

a)    bei der Schmutzwasserbeseitigung 2,68 €/m³,
b)    bei der Niederschlagswasserbeseitigung 0,40 €/m²“

2.)  In § 17 Gebührensätze wird Ziffer 2 wie folgt geändert:

„2. Die Abwassergebühr für die Einleitung von Niederschlagswasser in die öffentliche Schmutzwasseranlage (§ 15 Ziff. 6) beträgt 1,61 €/m².“

3.)  In § 17 Gebührensätze wird Ziffer 3 wie folgt geändert:

„3. Die Abwassergebühr für die Einleitung von unverschmutztem Abwasser und unbelastetem Kühlwasser in die öffentliche Niederschlagswasserbeseitigungsanlage
(§ 16 Ziff. 9) beträgt 0,67 €/m³.“

Artikel 2

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2024 in Kraft.

Laatzen, 27.11.2023

Der Bürgermeister
In Vertretung

Silke Pohl