zur Schlagwortwolke

Öffentliche Bekanntmachung

Mäh- und Krautungsarbeiten an und in den Gewässern II. Ordnung und die Gewässerschau 2023

Öffentliche Bekanntmachung über die Mäh- und Krautungsarbeiten an und in den Gewässern II. Ordnung und die Gewässerschau 2023


Der Gewässer- und Landschaftspflegeverband Mittlere Leine (GLV 52) führt in der Zeit vom 15. Juli 2023 bis 28. Februar 2024 umfangreiche Mäh- und Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern II. Ordnung im Verbandsgebiet durch.


Es werden zunächst die Böschungen, der zu unterhaltenen Gewässerabschnitten gemäß Unterhaltungsplan und unter Beachtung zahlreicher rechtlicher Belange gemäht. Auf diese Weise kann der ordnungsgemäße Wasserabfluss in den Gewässern sichergestellt werden. Gleichzeitig wird ein Großteil der ökologisch bedeutsamen Flora und Fauna im Gewässer belassen. Dies trägt zur natürlichen Entwicklung der Gewässer bei. Die Nachmahd bzw. das Krauten von Gewässersohle und unterer Böschung mittels Mähkorb darf im Regelfall ab dem 1. Oktober erfolgen. Zur Gewährleistung einer gewässerschonenden Unterhaltung werden, basierend auf den örtlichen Gegebenheiten und unserer Unterhaltungsrahmenpläne, nur bestimmte Gewässerabschnitte gemäht.


Während der Zeit der Unterhaltung muss in einem 5 m breiten Streifen ab oberer Böschungskante des Gewässers für Arbeitsgeräte befahrbar sein (§ 8 Unterhaltungsverordnung). Außerdem wird gemäß § 77 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) das anfallende Mähgut auf den anliegenden Flächen in einer Breite von ca. 4 m abgelegt und in der Fläche für eine einfachere Einarbeitung zerkleinert/gemulcht. Wird zum Zeitpunkt der Unterhaltung ein Räumstreifen freigehalten, so können Ertragseinbußen minimiert werden. Dieser Streifen ist dem Verband rechtzeitig anzuzeigen. Ist dieses nicht der Fall, müssen die An- und Hinterlieger gemäß § 77 NWG die durch die ordnungsgemäße Unterhaltung entstehenden Mindererträge im Laufe einer Vegetationsperiode ohne Entschädigung dulden. Es ist in unser aller Interesse, wenn die für uns arbeitenden Fachfirmen von der laut NWG möglichen Regelung, der Ablage des Mähgutes in die Kultur, keinen Gebrauch machen müssten. Da es sich allerdings auch in dieser Unterhaltungsperiode nicht vermeiden lässt, dass schon bestellte Ackerflächen durch ordnungsgemäße Gewässerunterhaltung beeinträchtigt werden, appellieren wir hiermit erneut an alle betroffenen Flächenbewirtschaftende, zum Schutz von Oberflächen- und Grundwasser mehrjährige Gewässerschutzstreifen entlang von Gewässern einzurichten.


Abschließend müssen wir, wie in den Vorjahren, darauf hinweisen, dass für den Zeitraum vom 15.7.2023 – 28.02.2024 An- und Hinterlieger nach der Unterhaltungsverordnung der Region Hannover das Befahren der Grundstücke mit Unterhaltungsgeräten und das Betreten durch Verbandssowie Firmenpersonal zu dulden haben (§ 113 NWG). Vorhandene Querzäune sind von den Anliegenden mit beweglichen Gattern bzw. Durchfahrten zu versehen, so dass die Unterhaltung der Gewässer mit ihren Ufern jederzeit gewährleistet ist. Deshalb werden, falls Schäden durch das Nichtvorhandensein von Durchfahrten an den Querzäunen entstehen, diese vom Unterhaltungsverband (bzw. den vom Verband beauftragten Firmen) nicht übernommen.


Die diesjährige Gewässerschau findet in der Zeit vom 21. November bis 01. Dezember 2023 statt. Die Begehungspläne und Informationen zum Ablauf werden ab circa Anfang November auf
unserer Homepage (glv52.de) einsehbar sein.


Wir bitten zu beachten, dass Grundstückseigentümer*innen oder Flächenbewirtschaftende von Anliegergrundstücken an den Verbandsgewässern, nach §§ 26 und 33 Wasserverbandsgesetz den Schauführer:innen, Schaubeauftragten, Behördenvertretern:innen und Verbandszugehörigen Zutritt zu den Gewässern zu gewähren haben.

Barsinghausen, im Juli 2023
gez. E. Baumgarte
Verbandsvorsteher

gez. M. Bruns

Geschäftsführerin
Gewässer- und Landschaftspflegeverband Mittlere Leine (GLV 52)