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Öffentliche Bekanntmachung

24. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Gebühren für die Straßenreinigung in der Stadt Laatzen (Straßenreinigungs- und -gebührensatzung)

Aufgrund der §§ 10, 11, 13 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 52 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) und in Verbindung mit den §§ 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG), jeweils in der geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Laatzen in seiner Sitzung am 23.11.2023 folgende 24. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Gebühren für die Straßenreinigung in der Stadt Laatzen (Straßenreinigungs- und -gebührensatzung) vom 26.11.1987 beschlossen:

Artikel 1

In § 8 der Straßenreinigungssatzung wird im ersten Spiegelstrich die Zahl „0,24 €“ durch „0,34 €“ ersetzt.

In § 8 der Straßenreinigungssatzung wird im ersten Spiegelstrich die Zahl „0,14 €“ durch „0,21 €“ ersetzt.

In § 8 der Straßenreinigungssatzung wird im dritten Spiegelstrich die Zahl „4,89 €“ durch „9,74 €“ ersetzt.

Artikel 2

In dem Straßenverzeichnis gem. § 2 Abs. 1 der Satzung über die Straßenreinigung und die Gebühren für die Straßenreinigung in der Stadt Laatzen (Straßenreinigungs- und -gebührensatzung) wird folgendes geändert:

In der Reinigungsklasse 1 wird die Straße Krauss-Maffei-Straße hinzugefügt.

Artikel 3

Die Satzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.

Laatzen, 27.11.2023

Stadt Laatzen
Der Bürgermeister
In Vertretung

Silke Pohl