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Öffentliche Bekanntmachung

Zustellung Mahnung

Gemäß § 1 Niedersächsisches Verwaltungszustellungsgesetz (NVwZG) vom 23. Februar 2006 (Nds. GVBl. S. 72) i.V.m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2354 Nr. 49/2005) jeweils in der derzeit geltenden Fassung, wird die Mahnung vom 28.08.2023 der Stadt Laatzen

Kassenzeichen 218108 für Frau Atefe Sadat

zuletzt bekannte Anschrift:

Frau Atefe Sadat, Rethener Winkel 12, 30880 Laatzen

durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Eine Zustellung auf andere Art kann nicht erfolgen, da die derzeitige Anschrift des Steuerpflichtigen und dessen gesetzlicher Vertretung nicht festgestellt werden konnte. Die Mahnung vom 28.08.2023 kann bei der Stadt Laatzen, Team Stadtkasse, Gutenbergstr. 15, 30880 Laatzen, Zimmer 424 von der Steuerpflichtigen eingesehen werden.

Hinweis:

Die Mahnung gilt 2 Wochen nach Bekanntmachung dieser Benachrichtigung als zugestellt. Mit dieser öffentlichen Zustellung werden die Voraussetzungen für das Vollstreckungsverfahren erfüllt. Es können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Laatzen, den 26.10.2023

Der Bürgermeister

i. V. Silke Pohl