Die Eheschließung von Personen, die gemeinsame Kinder haben oder sonst für ein Kind sorgeberechtigt sind, ist bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, bei dem nach Ihrer Wahl die Ehe geschlossen werden soll.
Einzelfallabhängig, kann variieren. Die Kosten für die Eheschließung richten sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Einzelfallabhängig, kann variieren. Die Kosten für die Eheschließung richten sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Sechs Monate nach der Anmeldung der Eheschließung; ansonsten bedarf es ggf. einer erneuten Anmeldung der Eheschließung.
Keine