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Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Leistungsbeschreibung

Nach einer Namensänderung durch Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.

Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • der jetzige Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • Scheidungsurkunde . Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
  • richterliche Entscheidung über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist nicht möglich.

Was sollte ich noch wissen?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

© Bürger- und Unternehmensservice Niedersachsen