zur Schlagwortwolke

Ein�schränkungen auf der B 443 vom 3. bis 23. Mai

Die Fahrbahnsanierungsarbeiten östlich von Laatzen (Region Hannover) im Zuge der B 443 werden fortgesetzt.

Vom 3. bis 7. Mai steht dem Verkehr zwischen dem Kreuz B 6 und der Einfahrt zum Gewerbegebiet Krauss-Maffei-Straße lediglich die nördliche Fahrbahnseite zur Verfügung, während die südliche Fahrbahnseite saniert wird. Der Verkehr wird hier mithilfe einer mobilen Ampel
einspurig aufrechterhalten.

Vom 10. bis 23. Mai steht dem Verkehr zwischen den Einfahrten Krauss-Maffei-Straße und Birkensee pro Fahrtrichtung ein Fahrstreifen auf der Südseite zur Verfügung, während die nördliche Fahrbahnseite saniert wird.

Das Auffahren auf die Zufahrt zum Birkensee und zum Gewerbegebiet ist jederzeit möglich.

Witterungsbedingte und baubedingte Verzögerungen sind jederzeit möglich.

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bittet alle Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die erforderlichen Maßnahmen und um gegenseitige Rücksichtnahme.

Hintergrund: Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr saniert die Fahrbahn der B 443 von Laatzen bis zur Anschlussstelle der A 7. Nachdem östlich der B 6 alle Kampfmittelsondierungen durchgeführt wurden, erfolgt im Anschluss die Erneuerung des Straßenbelags und der Bankette. Der ersten drei Bauabschnitte konnten bereits erfolgreich beendet werden.

Der Kanalbau in der Peiner Straße wird fortgeführt bis in die Bremer Straße hinein. Danach beginnen die Arbeiten im Straßenbereich zur Wiederherstellung der Decke. Die Baumaßnahme insgesamt wird voraussichtlich bis Ende Mai dauern.

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr plant mittelfristig den Neubau der Leinebrücke im Zuge der B443 bei Koldingen (Region Hannover).

Aus diesem Grund werden zur Vorbereitung der Planung in einem 500m Radius zum Eingriffsort zwischen Koldingen und Rethen bis zum Jahr 2025 vereinzelt Kartierungsarbeiten durchgeführt. Im Sinne des Artenschutzes soll so das Artenspektrum im betroffenen Bereich erfasst werden.
Die Ergebnisse der Untersuchungen fließen unter anderem in die Entscheidung ein, welche ausgleichenden Maßnahmen dabei hinsichtlich des Artenschutzes ergriffen werden müssen.

Eine Begehungserlaubnis für das Betreten der Schutzgebiete liegt von der Unteren Naturschutzbehörde bereits vor.

Für nähere Informationen steht die Landesbehörde jederzeit zur Verfügung.