Überörtliche Prüfung durch den Niedersächsischen Landesrechnungshof Prüfungsmitteilung „Durchsetzung der auf das Land übergegangenen Unterhaltsansprüche nach § 7 Abs. 3 Unterhaltsvorschussgesetz“
Gemäß § 5 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalprüfungsgesetzes (NKPG) ist die Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshofes an sieben Werktagen öffentlich auszulegen.
Die Prüfungsmitteilung der ...
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