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Erklärung zur Barrierefreiheit

(Stand 12/2021)

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der https://www.laatzen.de/ veröffentlichten Websites der Stadt Laatzen.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Webseite https://www.laatzen.de/ und die unter dieser Seite weiteren veröffentlichten Websites sind wegen der folgenden Ausnahmen mit den oben genannten Rechtsvorschriften teilweise nicht vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Hintergrundkarten in Inhalten, welche Karten bereitstellen (wie z.B. Artikel oder Veranstaltungskalender) können nicht als Kontrastversion dargestellt werden.
  • Videoinhalte besitzen keinen direkten Untertitel.
  • Captcha-Abfragen bei Kontaktformularen stehen nur als Bildversion (Text aus Bild erkennen) zur Verfügung und bieten keine Alternative.
  • nicht alle Grafik-Elemente sind mit einem Alternativtext versehen, hier werden fortwährend Nachträge gemacht
  • Karten sind nicht mit einem Alternativtext versehen, redaktionell nicht umsetzbar
  • die Formulare auf dieser Seite sind nicht barrierefrei, Pflichtfelder sind durch Sternchen markiert. Diese Sternchen werden nicht durch einen Alternativtext erläutert. Eine Erläuterung ist redaktionell nicht umsetzbar.
  • nicht alle Seiteninhalte sind durch Überschriften erschlossen, Technik wird angepasst
  • Kontraste in der Darstellung sind nicht immer ausreichend, Technik wird angepasst.
  • Dokumente und Anträge werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, eine Anpassung ist in Arbeit.
  • das über einen Link verbundene Serviceportal: es fehlen Anpassungen des Kontrastes, noch kann die  Schriftgröße nicht angepasst werden. Zudem ist keine Vorlesefunktion vorhanden.
  • das extern angeschlossene Bürger- und Rats-Informations-Sysetm.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26.01.2021 erstellt. (Aktualisierung am 9.05.2023) 
Die Einschätzung basiert auf Selbsteinschätzung.

Barrieren melden: Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen an

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedbackmechanismus (bspw. Kontaktformular) eingehenden Mitteilungen ist: Stadt Laatzen, Marktplatz 13, 30880 Laatzen, Ilka Hanenkamp-Ley

Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

Telefon: 0511 120-4010
E-Mail: