Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Die Behindertenbeauftragte wirkt nach Maßgabe der Satzung über die Rechtsstellung und Aufgaben der Beauftragten der Stadt Laatzen für die Belange von Menschen mit Behinderungen an den kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen der Stadt mit. Aufgabe der/des Behindertenbeauftragten ist es, Rat, Stadtverwaltung und Öffentlichkeit auf die Interessen und Belange von behinderten Menschen, unter Berücksichtigung aller Bereiche von Behinderungen, aufmerksam zu machen und auf eine aktive Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft hinzuwirken.