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Öffentliche Bekanntmachung

2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Laatzen

Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 21.09.2023 folgende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen:

§ 1

§ 11 wird wie folgt geändert:

§ 11
Bekanntmachungen und Verkündungen

(1)           Die

a)    Satzungen
b)    Verordnungen
c)    öffentlichen Bekanntmachungen
d)    Benachrichtigungen über öffentliche Zustellungen sowie
e)    Erteilungen von Genehmigungen für den Flächennutzungsplan

der Stadt Laatzen werden durch die Bürgermeisterin/den Bürgermeister im Internet unter der Internetadresse

www.bekanntmachungen.region-hannover.de/amtsblatt im elektronischen „Amtsblatt für die Region Hannover“ verkündet bzw. bekanntgemacht. Verkündungen und Bekanntmachungen anderer Stellen, die nicht öffentlich bekanntzumachen sind und die die Stadt Laatzen im Rahmen der Amtshilfe leistet, werden durch Aushang an der öffentlichen Bekanntmachungstafel bekannt gegeben. Die Sätze 1 und 2 finden keine Anwendung, sofern für Verkündungen und Bekanntmachungen durch Rechtsvorschrift etwas Anderes bestimmt ist.

(2)           Auf die in Absatz 1 Satz 1 genannte Internet-Adresse wird auf der Internetseite der Stadt Laatzen (www.laatzen.de) zusätzlich in geeigneter Weise hingewiesen.

(3)           Ortsübliche Bekanntmachungen erfolgen in der örtlich zuständigen Ausgabe der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung oder deren Rechtsnachfolger. Daneben erfolgen sie nachrichtlich im Internet unter www.laatzen.de und durch Aushang an der Bekanntmachungstafel des Rathauses.

 

(4)           Sind Pläne, Karten oder Zeichnungen Bestandteile einer Rechtsvorschrift      oder anderen bekannt zu machenden Angelegenheit, so kann die Verkündung bzw. öffentliche Bekanntmachung dieser Teile dadurch ersetzt werden, dass sie im Rathaus der Stadt Laatzen zu jedermanns Einsicht während der        Dienststunden ausgelegt werden. Die Ersatzverkündung bedarf der Anordnung durch die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister und ist nur zulässig, wenn  der Inhalt dieser Teile zugleich in der Rechtsvorschrift in groben Zügen um    schrieben wird. Auf die Auslegung wird unter Angabe des Ortes und der Dauer der Auslegung in der für die Stadt Laatzen örtlich zuständigen Ausgabe der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung oder Rechtsnachfolger hingewiesen.

§ 12 a (1) Satz 2 wird wie folgt geändert:

§ 12 a
Gremiensitzungen per Video

 

(1)           Mitglieder von Rat und Ausschüssen können, abgesehen von der konstituierenden Sitzung des Rates, an den Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse per Video teilnehmen.

§ 2

Inkrafttreten

Die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Laatzen tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

Laatzen, den 28.11.2023

Kai Eggert
Bürgermeister