Öffentliche Bekanntmachung
Zustellung Mahnung
Gemäß § 1 Niedersächsisches Verwaltungszustellungsgesetz (NVwZG) vom 23. Februar 2006 (Nds. GVBl. S. 72) i.V.m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2354 Nr. 49/2005) jeweils in der derzeit geltenden Fassung, wird die Mahnung vom 28.08.2023 der Stadt Laatzen
Kassenzeichen 218108 für Frau Atefe Sadat
zuletzt bekannte Anschrift:
Frau Atefe Sadat, Rethener Winkel 12, 30880 Laatzen
durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Eine Zustellung auf andere Art kann nicht erfolgen, da die derzeitige Anschrift des Steuerpflichtigen und dessen gesetzlicher Vertretung nicht festgestellt werden konnte. Die Mahnung vom 28.08.2023 kann bei der Stadt Laatzen, Team Stadtkasse, Gutenbergstr. 15, 30880 Laatzen, Zimmer 424 von der Steuerpflichtigen eingesehen werden.
Hinweis:
Die Mahnung gilt 2 Wochen nach Bekanntmachung dieser Benachrichtigung als zugestellt. Mit dieser öffentlichen Zustellung werden die Voraussetzungen für das Vollstreckungsverfahren erfüllt. Es können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Laatzen, den 26.10.2023
Der Bürgermeister
i. V. Silke Pohl