zur Schlagwortwolke

Flüchtlinge aus der Ukraine - Allgemeine Infos

FAQ - Fragen und Antworten

Antworten zu vielen Fragen gibt es auf der Webseite:
https://handbookgermany.de/de/ukraine-info/de.html
http://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de

Diese Seiten sind auch auf der Webseite der Stadt Laatzen verlinkt.
Die Seite Handbok Germany wird gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und tagesaktuell gepflegt.
Die Informationen gibt es dort auch in russischer und ukrainischer Sprache.
Ich bin als ukrainischer Staatsbürger nach Laatzen geflüchtet und hier bei Verwandten oder Bekannten privat aufgenommen worden.

Frage: Muss ich mich bei der Ausländerbehörde melden?

Ukrainische Staatsangehörige dürfen sich für einen Kurzaufenthalt von maximal 90 Tagen visumfrei in allen Schengen Staaten aufhalten (Artikel 4 EU Visum Verordnung). Diese Personen unterliegen keinerlei aufenthaltsrechtlichen Melde- oder Anzeigepflichten.

Nach Beschluss des Europäischen Rates kommt seit dem 04.03.2022 auch § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) zur Anwendung, d.h. das ukrainischen Staatsangehörigen nun entsprechende Aufenthaltserlaubnisse durch die Ausländerbehörden erteilt werden können, die bei tatsächlicher Hilfebedürftigkeit auch zum Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetz Buch SGBII/SGN XII berechtigen.

Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG können Sie bei der Ausländerbehörde der Region Hannover stellen.

Ausländerbehörde der Region Hannover
Team Zuwanderung
Maschstr. 17
30169 Hannover
Tel.: 0511 616-23700
E-Mail:
Frage: Muss ich mich auch im Bürgerbüro der Stadt Laatzen anmelden?

Um Sozialleistungen in der Stadt Laatzen erhalten zu können, müssen Sie in Laatzen gemeldet bzw. nach Laatzen zugewiesen sein.

Anmeldungen erfolgen im Bürgerbüro.

Um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen, arbeitet das Bürgerbüro derzeit ausschließlich nach Terminvereinbarung. Termine können per Onlinebuchung vereinbart werden. Der Einlass in das Bürgerbüro erfolgt einzeln und nach vorherigem Aufruf. Einlass kann nur der Person gewährt werden, die das Anliegen zu erledigen hat. Der Wartebereich des Bürgerbüros befindet sich direkt hinter dem Ausgang des Leine-Centers, neben der Änderungsschneiderei. Bitte halten Sie Abstand und vermeiden längere Aufenthalte in der Wartezone.

Bitte nutzen Sie für die Terminvereinbarung die Online-Terminvereinbarung über die Webseite der Stadt Laatzen auf www.Laatzen.de

Auf der Startseite wurde ein Link „Anmeldung für Flüchtende aus der Ukraine“ eingerichtet.

Alternativ können Sie auch telefonisch unter 0511 8205-5555 einen Termin für eine Anmeldung im Bürgerbüro vereinbaren.

Frage: Was muss ich für eine Anmeldung im Bürgerbüro mitbringen?

Bei der Online-Terminvereinbarung erhalten Sie einen Hinweis, welche Unterlagen für die Anmeldung benötigt werden. Bei einer telefonischen Terminvereinbarung erhalten Sie einen Hinweis zu den mitzubringenden Unterlagen.

Grundsätzlich sind ein Ausweisdokument sowie eine vom Vermieter der Wohnung ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung erforderlich. Den Vordruck erhalten Sie im Bürgerbüro oder auf der Webseite der Stadt Laatzen.

 

Frage: Habe ich einen Anspruch auf Sozialleistungen?

Ukrainische Staatsangehörige, die Ihren Lebensunterhalt nicht selber sicherstellen können und eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG oder eine Fiktionsbescheinigung haben, können Leistungen nach dem SGB II beim Jobcenter bzw nach SGB XII beim Sozialamt beantragen.

Für Leistungen nach dem SGB XII wenden Sie sich bitte an:

Stadt Laatzen
Soziale Sicherung
Marktplatz 13, 9. Etage
30880 Laatzen

Geschäftszimmer: (0511) 8205-5010

https://www.laatzen.de/de/soziale-sicherung.html

Für eine persönliche Vorsprache vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch einen Termin.

Oder beim Jobcenter


Frage: Welche Unterlagen werden für eine Antragstellung auf Sozialleistungen benötigt?

·         Antragsunterlagen ausgefüllt und unterschrieben

·         Ausweisdokument mit Lichtbild

·         Meldebescheinigung bei der Stadt Laatzen oder den Nachweis einer Terminvereinbarung im Bürgerbüro

·         Aufenthaltserlaubnis der Ausländerbehörde, Fiktionsbescheinigung, etc.

·         Ggf. Zuweisung der Landesaufnahmebehörde nach Laatzen

·         Wenn vorhanden Nachweise über Vermögen und Einkommen

·         Nachweise über die Kosten der Unterkunft

Wenn Sie selbst nicht deutsch sprechen, bringen Sie nach Möglichkeit jemanden mit, der für Sie übersetzen kann. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite https://www.laatzen.de/de/was-erledige-ich-wo-leistung/leistung/198/asylbewerberleistungen.html

Frage: Ich spreche kein Deutsch. Kann mir für die Antragstellung ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden?

Mit einer Vorlaufzeit von mindestens vier Tagen besteht die Möglichkeit zu dem Termin einen Dolmetscher in Ihrer Landessprache hinzuzuziehen. Bitte geben Sie die Notwendigkeit eines Dolmetschers bei der Terminvereinbarung an.

Frage: Ich benötige soziale Beratung und Unterstützung. An wen kann ich mich wenden?

Die Stadt Laatzen beschäftigt im Sozialen Dienst hauptamtliche Sozialarbeiterinnen, die Ihnen in vielen Fragen des Alltags und Ankommens in Laatzen unterstützen.

Bitte wenden Sie sich an:

Stadt Laatzen
Sozialer Dienst
https://www.laatzen.de/de/sozialer-dienst.html
Frau Fener
E-Mail: tatjana.fener@laatzen.de
Telefon: (0511) 8205-5034 oder (0173) 516 1550
Frau Uster
E-Mail: laura.uster@laatzen.de
Telefon: (0511) 8205-5035 oder (0152) 532 36459
 
Frage: Kann ich mich in Laatzen auch gegen Covid-19 impfen lassen?

Sie können sich im Impfzentrum im Leine-Center auch ukrainische Staatsangehörige unter Vorlage eines Passes gegen Covid-19 impfen lassen. Anamnesebögen in ukrainischer Sprache stehen dafür zur Verfügung.

Frage: Ich habe eine größere Unterkunft oder ein Hotel oder ähnliches, welches ich der Stadt Laatzen zur Anmietung anbieten möchte.
Bitte wenden Sie sich an:

Frau Dierking
E-Mail: sabine.dierking@laatzen.de
Telefon: (0511) 8205-6921
oder Schreiben Sie eine Mail an Wohnen@Laatzen.de
 Frage: Ich habe ein Gästezimmer / Messezimmer / eine Ferienwohnung oder eine andere Unterkunft, die ich Flüchtlingen aus der Ukraine zur Verfügung stellen kann.

1.    An wen kann ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an:
Herrn Lautenschläger
E-Mail: alexander.lautenschlaeger@laatzen.de

Telefon: (0511) 8205-5024
Telefax: (0511) 8205-5098

Oder schreiben Sie eine Mail an Wohnen@Laatzen.de

 
2.    Kann ich auch Kosten der Unterkunft dafür bekommen?

Wenn Laatzener Bürger*innen sich bereit erklären Ihre privaten Unterkünfte für ukrainische Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen, dann entscheiden sie selbst, ob das kostenlos passiert oder ob sie dafür eine Miete bzw. ein Nutzungsentgelt nehmen möchten. Der Anbieter schließt mit den Nutzern selbst eine Vereinbarung oder einen Untermietvertrag ab. Solche Entgelte bzw. Mieten können im Rahmen der Antragstellung von von Sozialleistungen als Kosten der Unterkunft geltend gemacht werden, so lange sie angemessen sind. Ob Unterkunftskosten angemessen sind, prüft der Leistungssachbearbeiter bei der Bearbeitung des Antrags auf Leistungen. Eine konkrete Obergrenze bzw. max. Summe kann an dieser Stelle nicht benannt werden. In der Vereinbarung sollte aber in jedem Fall die Größe der Wohnung oder des Zimmers, sowie Nutzung von Bad/Küche/Möblierung sowie Angaben zu Strom und Nebenkosten gemacht werden (also z.B. im Nutzungsentgelt sind Strom und alle Nebenkosten pauschal enthalten o.ä.).

Bei weiteren Rückfragen dazu wenden Sie sich bitte an:

Herrn Lautenschläger
E-Mail: alexander.lautenschlaeger@laatzen.de
Telefon: (0511) 8205-5024
Telefax: (0511) 8205-5098

Oder schreiben Sie eine Mail an Wohnen@Laatzen.de
 
Frage: Ich habe Geflüchtete bei mir aufgenommen, aber leider habe ich nicht länger die Möglichkeit diese länger bei mir wohnen zu lassen. Kann die Stadt diese Menschen unterbringen?

Die Stadt Laatzen verfügt über Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen im gesamten Stadtgebiet und kann Personen, die keine andere Unterkunft haben, dort vorübergehend unterbringen oder in freie Unterkunftsmöglichkeiten vermitteln, die der Stadt unentgeltlich angeboten wurden.

Bitte wenden Sie sich an:

Frau Schattschneider
E-Mail: Unterbringung@Laatzen.de
Telefon: (0511) 8205-5048
Telefax: (0511) 8205-5098
 
Frage: Meine Verwandten sind aus der Ukraine geflüchtet und auf dem Weg zu mir oder bereits angekommen. Ich kann Ihnen aber keine Unterkunft gewähren. An wen kann ich mich wenden?

Die Stadt Laatzen verfügt über Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen im gesamten Stadtgebiet und kann Personen, die keine andere Unterkunft haben, dort vorübergehend unterbringen oder in freie Unterkunftsmöglichkeiten vermitteln, die der Stadt unentgeltlich angeboten wurden.

Bitte wenden Sie sich an:

Frau Schattschneider
E-Mail: Unterbringung@Laatzen.de
Telefon: (0511) 8205-5048
Telefax: (0511) 8205-5098
Frage: Sie möchten sich als ehrenamtlich als Dolmetscher für russisch oder ukrainisch zur Verfügung stellen?

Bitte hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten per E-Mail an Integration@Laatzen.de

Frage: Sie möchten sich als ehrenamtlicher Unterstützer für Flüchtlinge aus der Ukraine zur Verfügung stellen?
Bitte wenden Sie sich an:
Netzwerk für Flüchtlinge in Laatzen e.V.
Geschäftsstelle:
Marktplatz 3
30880 Laatzen
E-Mail: info@willkommen-in-laatzen.de
Telefon: 0511 36583962
Oder hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten per E-Mail an Integration@Laatzen.de 
Frage: Sie sind ein Verein oder eine Institution und möchten Ihr haupt- oder ehrenamtliches Angebot für Flüchtlinge aus der Ukraine auch auf der Webseite Stadt Laatzen zur Verfügung stellen oder mit anderen Akteuren mehr in Kontakt kommen?
Bitte wenden Sie sich an:
Frau Keskin
E-Mail: Integration@Laatzen.de
Telefon: (0511) 8205-5033 oder (0173) 516 5384
Telefax: (0511) 8205-5098