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Zwei Blätter einer historischen Handschrift

Laatzens erste Dorfordnung

Archivfund Februar 2021

„Wann auch mutwilligerweise jemants einem andern seinen Zaun fur Wiesschen oder Lande auffreisse und über seine Wiesche oder Landt ohne seine Bewilligung fuhren würde, der soll den Nachbarn im Dorff eine Tonnen Breihanen zur Straff gebenn.“

Wir starten unsere Reihe „Archivale des Monats“ mit einem der ältesten Schriftstücke des Stadtarchivs Laatzen. Die Verordnung für die Dorfschaft Laatzen ist auf den 26. März 1589 datiert. Dieses spannende Stück Ortsgeschichte umfasst 24 Verordnungen, die der Ortschaft vorgelesen wurden und an die sich jede Einwohnerin und jeder Einwohner zu halten hatte. Das einleitende Zitat beschreibt eine dieser Verordnungen, die den ältesten Beleg für das Ortsrecht in der Ortschaft Laatzen darstellen.

Das fünfseitige Schriftstück gibt uns einen Einblick in den Alltag der Laatzener Bevölkerung im späten 16. Jahrhundert. Dieser Alltag war stark von der bäuerlichen und ländlichen Struktur des Dorfes geprägt, wie auch in den Verordnungen deutlich wird. Da hier vor allem Verbote mit teils empfindlichen Strafen ausgesprochen wurden, deutet einiges darauf hin, dass die beschriebenen Vergehen zuvor häufig vorkamen und großen Schaden anrichteten oder zu Streit innerhalb der Dorfgemeinschaft führten. So betrafen die zu sanktionierenden Delikte etwa illegale Feuerstätten in den Hütten, Diebstahl von Holz, Gemüseklau aus fremden Gärten oder Weizen auflesen auf dem Kronsberg. Die Buße war vom Täter entweder an den Geschädigten, die Dorfschaft oder die Obrigkeit zu zahlen. Typische Strafsätze waren zwei Gulden oder zehn Mariengroschen.

Allerdings war nicht jede Bußgebühr in Form von Geld zu entrichten. Die eingangs zitierte und in der Verordnung Nr. 19 festgelegte Strafe mutet aus heutiger Sicht recht kurios an. Bei „Breihan“ (regional abweichende Schreibweise von „Broyhan“) handelt es sich um eine historische Biersorte. Der Name dieses Weißbieres geht auf den Braumeister Cord Broyhan zurück, der sein „Broyhan-Bier“ etwa 65 Jahre vor Verkündigung der hier vorgestellten Verordnung zu einem Exportschlager der Stadt Hannover machte. Die Dorfgemeinschaft der Ortschaft Laatzen konnte sich also immer über eine Tonne1 „Freibier“ freuen, wenn sich jemand über das Betretungsverbot bei eingezäunten landwirtschaftlichen Flächen hinwegsetzte und dabei erwischt wurde.


1 Da die im Mittelalter und der Frühen Neuzeit gebräuchlichen Maße und Gewichte stark nach Epoche und Region differierten, können wir davon ausgehen, dass diese „Tonne“ aus dem Jahr 1589 nicht der heute üblichen Maßeinheit von 1000 Kilogramm entspricht.

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