Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend
Wenn die Änderungen rückwirkend sind oder rückwirkend bekannt werden, wird auch Ihr Anspruch auf Wohngeld rückwirkend verringert.
An Ihre örtlich zuständige Wohngeldbehörde
Die örtlich zuständige Wohngeldbehörde
Es fallen keine Kosten an.
Die Veränderungen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.
nicht angegeben
Online: bitte geben Sie Ihre PLZ, Ihren Wohnort ein.
Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.