Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn
Wenn sich Ihr Gesamteinkommen dadurch verringert, dass weniger Mitglieder in Ihrem Haushalt zu berücksichtigen sind, kann das auch ein Grund für eine Änderung des Wohngeldes sein.
Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:
Die Veränderungen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.
Online: bitte geben Sie Ihre PLZ, Ihren Wohnort ein.
An Ihre örtlich zuständige Wohngeldbehörde