Jugendarbeit kann Sie als jungen Menschen unterstützen, sich gut zu entwickeln und Ihre Interessen zu entdecken.
Sie können in der Jugendarbeit:
Bei der Jugendarbeit können Sie je nach Angebot:
Jugendarbeit kann zum Beispiel stattfinden:
Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Weitere Informationen zu zuständigen Stellen erhalten Sie auf den folgenden Seiten:
Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt.
Sie sind nicht älter als 27 Jahre.
Über die benötigten Unterlagen informiert Sie Ihre zuständige Stelle.
Formulare, die Sie bei dem örtlich zuständigen Jugendamt erhalten können, sind:
Es entstehen keine Kosten.
Es gibt keine Frist.
Es können Rechtsbehelfe statthaft sein. Die zuständige Stelle kann Sie entsprechend informieren.
nicht angegeben
Die Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie des Landessozialamtes Niedersachsen unterstützt die Träger und Einrichtungen der Jugendarbeit in Niedersachsen mit Fachtagungen, Fortbildungsangeboten und Informationsveranstaltungen. Sie bearbeitet zahlreiche Förderprogramme der verschiedenen Träger und unterstützt Einrichtungen der außerschulischen Jugendarbeit.
Der Landesjugendring Niedersachsen als Interessengemeinschaft für Kinder und Jugendliche in Niedersachsen wirkt an der Verbesserung ihrer Lebensbedingungen mit und nimmt eine Lobby-Funktion gegenüber Politik, Verwaltung und der Öffentlichkeit wahr.
Im Landesjugendring Niedersachsen haben sich 19 landesweit aktive Jugendorganisationen zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen.