zur Schlagwortwolke

Wegen Diebstahls einen neuen Personalausweis beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie müssen den Diebstahl Ihres Personalausweises melden.

Sie können den Diebstahl bei jeder Personalausweisbehörde melden. In der Regel wenden Sie sich an Ihr örtliches Bürgeramt. Melden Sie den Diebstahl bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung des neuen Personalausweises die Personalausweisbehörde aufsuchen.

Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen, das heißt, keinen Reisepass oder vorläufigen Reisepass. Den Antrag können Sie bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz stellen.

Wenn Sie Ihren neuen Personalausweis nicht an Ihrem Hauptwohnsitz, sondern in einem anderen Bürgeramt beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Außerdem müssen Sie einen Zuschlag zahlen. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

Voraussetzungen

  • Ihr Ausweis wurde gestohlen.
  • Sie müssen einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie
    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind
    • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, also keinen Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
  • Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass, gültig oder bereits abgelaufen
  • falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
  • sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
  • bei Kindern unter 16 Jahren:
    • gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

Festbetrag von 37,00 EUR
für antragstellende Personen ab 24 Jahre Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

Gebühr

Festbetrag von 22,80 EUR
für antragstellende Personen unter 24 Jahren

Gebühr

Festbetrag von 10,00 EUR
für den vorläufigen Personalausweis

Zuschlag

Festbetrag von 13,00 EUR
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

Zuschlag

Festbetrag von 30,00 EUR
Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen nach Diebstahl schnellstmöglich einen neuen Personalausweis beantragen, sofern Sie kein anderes gültiges Ausweisdokument besitzen.

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

© Bürger- und Unternehmensservice Niedersachsen