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Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes

Leistungsbeschreibung

  • Nach § 33c Gewerbeordnung muss für jeden Aufstellort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nachgewiesen werden, dass er für diesen Zweck geeignet ist. Eine solche Geeignetheitsbestätigung durch die örtlich zuständige Behörde ist Voraussetzung zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes ( Laatzen )
Bitte wenden Sie sich an das Team Sicherheit und Ordnung de Stadt Laatzen.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Voraussetzungen

Nach § 1 Spielverordnung dürfen Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit grundsätzlich nur in Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen an Ort und Stelle Getränke und Speisen verzehrt werden können, Beherbergungsbetrieben, Spielhallen und ähnlichen Betrieben sowie Wettannahmenstellen konzessionierter Buchmacher aufgestellt werden. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung 
    (bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
  • Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten gem. § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung
  • Ausgefülltes Antragsformular

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes ( Laatzen )
Es fallen Gebühren nach Nr. 40.1.9.2 des Kostentarifs des Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend des Zeitaufwandes an. Diese betragen bis zu 76,00 Euro.

Anträge / Formulare

Antragsformular

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