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Individuelle Hilfen nach dem SGB XII und AsylbLG – Wir sind für Sie da

Welche Leistungen bietet das Sozialamt?

Das Sozialamt bietet ein breites Spektrum an Hilfeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölf (SGB XII) für die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Laatzen.

Folgende Hilfen werden gewährt:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfe zur Gesundheit
  • Hilfe zur Pflege ambulant und stationär
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Hilfe in anderen Lebenslagen

Was sind Hilfen zum Lebensunterhalt und wer bekommt sie?

Wer seinen Lebensunterhalt nicht aus dem eigenen Einkommen oder dem eigenen Vermögen bestreiten kann, für den kommt unter Umständen die Beantragung der Hilfe zum Lebensunterhalt in Betracht.

Die Sozialleistung beinhaltet regelmäßig: 

  • Einen festen Regelsatz zur Grundsicherung
  • Kosten für eine angemessene Wohnung
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge
  • Einmalige Leistungen (z.B. Erstausstattung Wohnung)

 

Wer bekommt Grundsicherung?

Personen, die

  • die Regelaltersgrenze erreicht haben
  • und Menschen, die dauerhalt voll erwerbsgemindert sind
  • und mindestens 18 Jahre alt sind
  • und in Laatzen wohnen
  • und deren Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht, um dem Lebensunterhalt und die Kosten der Unterkunft zu decken,
  • bekommen Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung.

Diese beinhalten regelmäßig:

  • Einen festen Regelsatz zur Grundsicherung
  • Kosten für eine angemessene Wohnung
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge
  • Einmalige Leistungen (z.B. Erstausstattung Wohnung)

 

Wie erreiche ich das Sozialamt?

Die Mitarbeitenden des Teams Soziale Sicherung informieren Sie gern individuell und umfassend, telefonisch oder persönlich, über Ihre Leistungsansprüche und Möglichkeiten, und darüber welche Unterlagen für die Bearbeitung Ihres Anliegens benötigt werden.

Bitte wenden Sie sich gern telefonisch unter 0511 8205-5803 oder per Mail  an uns.

Für persönliche Vorsprachen und die Abgabe von Unterlagen vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.

Wo kann ich mich zu Leistungen für Seniorinnen und Senioren beraten lassen?

Zu den Leistungen des SGB XII gehört auch die Altenhilfe. Über individuelle Leistungen beraten die Mitarbeitenden des Sozialamts Sie gern.

Darüber hinaus erhalten Sie auch im Seniorenbüro der Stadt Laatzen ergänzende Hinweise über Leistungen und Angebote für Seniorinnen und Senioren in Laatzen.

https://www.laatzen.de/de/seniorenbuero-laatzen.html